Re: Fwd: E-Rechnungen - neuer Änderung sbedarf um in D weiter GnuCash nutzen zu können
"Frank H. Ellenberger" <[email protected]>
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Hallo Gunther, Bug-Report erstellen und die Norm auf Englisch anhängen. Meine Versuche führten immer zu kostenpflichtigen oder toten Links beim Beuth/DIN-Verlag. Ich vermute, daß der Thread https://lists.gnucash.org/pipermail/gnucash-devel/2024-January/046876.html auch damit zu tun hat. Da wolllte ich eigentlich auch was zu geschrieben haben, aber der Tag hat halt nur 24h. Grüße Frank Am 24.04.24 um 11:03 AM schrieb Gunter Kramp: > > Hallo zusammen, > > leider dräut neue Bürokratie die von Buchhaltungsprogrammen künftig > erfüllt werden muss. > Ohne das zu implementieren kann GnuCash in Deutschland perspektisch > nicht mehr in Unternehmen eingesetzt werden. > > Hat sich da schon jemand mit befasst ? > > Herzliche Grüße > Gunter > > > Lieber Herr ... > > jetzt wird es ernst mit den E-Rechnungen: Mit dem > Wachstumschancengesetz, das in der vergangenen Woche verabschiedet > wurde, werden sie ab 1.1.2025 im B2B-Bereich verpflichtend. Allerdings > gibt es einige Übergangs- und Ausnahmeregelungen. Worauf Sie sich jetzt > vorbereiten sollten, zeige ich Ihnen heute. > > Mit freundlichen Grüßen > > Ihr > > Gerhard Schneider, Chefredakteur Kleinunternehmer und Selbstständige > aktuell > > > Jetzt steht es fest: E-Rechnungspflicht kommt ab 1.1.2025 > > > > Bereits beim Start der Ampelregierung war im Koalitionsvertrag > festgehalten, dass eine E-Rechnungspflicht eingeführt wird. Mit dem > jetzt verabschiedeten Wachstumschancengesetz steht der Ablauf nun fest. > Hier sind die wichtigsten Punkte für Ihre Planung: > > *E-Rechnungspflicht nur im B2B-Bereich* > > Zur Pflicht werden E-Rechnungen nur im Verkehr zwischen Unternehmen. Das > heißt: > > * Wenn Sie eine Leistung für ein anderes Unternehmen erbringen, müssen > Sie innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung eine elektronische > Rechnung ausstellen. > * Ausgenommen von E-Rechnungspflicht sind Rechnungen, die Sie an > Privatkunden ausstellen (B2C). Hier können Sie also weiterhin eine > „sonstige Rechnung“ auf Papier oder als PDF ausstellen. > > *Papier und PDF vor dem Aus* > > Papier und PDF werden bei Rechnungen an Unternehmen nicht mehr erlaubt > sein, weil alle Rechnungen in einem vorgegebenen und einheitlichen > Datenformat erstellt werden müssen. Dabei handelt es sich um das > XML-Format nach der Norm CEN 16931, bei dem die Rechnungsdaten nach > einem festgelegten Schema gespeichert werden und so digital gelesen > sowie verarbeitet werden können. Solche Formate existieren in > Deutschlands bereits mit ZUGFeRD und XRechnung bei der elektronischen > Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber, die ab 1.000 € > vorgeschrieben ist. > > *Am 1.1.2025 geht es los* > > Stichtag für die E-Rechnungspflicht ist der 1.1.2025. Die Umstellung > soll am 1.1.2028 abgeschlossen sein. Das ist der Fahrplan für den Übergang: > > * *bis 31.12.2026:* In den ersten beiden Übergangsjahren kann noch > eine sonstige Rechnung auf Papier oder elektronisch als PDF > ausgestellt werden. Für die Ausstellung einer PDF-Rechnung ist aber > das Einverständnis des Rechnungsempfängers nötig. > * *bis 31.12.2027:* In diesem Jahr dürfen wie in den beiden Vorjahr > noch sonstige Rechnungen (Papier und PDF) ausgestellt werden. Jetzt > gilt aber eine zusätzliche Voraussetzung: Der Rechnungssteller hat > einen Vorjahresumsatz von maximal 800.000 €. Größere Unternehmen > müssen also spätestens jetzt auf das neue E-Rechnungsformat umsteigen. > * *ab 1.1.2028:* Alle Rechnungen im B2B-Bereich müssen im neuen Format > elektronisch ausgestellt werden. > > *Ab 1.1.2025: Sie müssen E-Rechnungen empfangen können* > > Auch wenn Sie mit Ihrem Unternehmen die Übergangsregelungen nutzen und > Ihre Rechnungen vorerst noch auf Papier oder als PDF versenden, gilt: Ab > 1.1.2025 müssen Sie in der Lage sein, die Rechnungen Ihrer Lieferanten > oder Geschäftspartner nach den neuen Vorgaben empfangen zu können. > > *Ausnahme: Kleinbetragsrechnungen* > > Kleinbetragsrechnungen bis zu 250 € brutto sind von der > E-Rechnungspflicht ausgenommen. Sie können also auch in den kommenden > Jahren noch die Papierform haben oder als PDF verschickt werden. > > l > > > > > --- > Tagungshaus Niederkaufungen > Kirchweg 1 > 34260 Kaufungen > Tel: 05605 - 800730 > Fax: 05605 - 800740 > > www.tagungshaus-niederkaufungen.de > <http://www.tagungshaus-niederkaufungen.de> > > Kasseler Sparkasse > Kontonummer: 224002538 > Bankleitzahl: 52050353 > IBAN: DE64 5205 0353 0224 0025 38 > BIC: HELADEF1KAS > > schau doch mal rein: www.gewaltfrei-niederkaufungen.de > <http://www.gewaltfrei-niederkaufungen.de> > > > > _______________________________________________ > gnucash-de mailing list > [email protected] > https://lists.gnucash.org/mailman/listinfo/gnucash-de _______________________________________________ gnucash-de mailing list [email protected] https://lists.gnucash.org/mailman/listinfo/gnucash-de