Annote-field

Alex Hamann <[email protected]> Sat, 2 Sep 2006 12:21:43 +0200
Newsgroups gmane.comp.tex.bibtex.jurabib.user
Message-ID <[email protected]>
Hello,

I´ve got some issues with the annote-field and JuraBib:
1. I use the annote field for quite extensive annotations. This,  
however, has caused me some problems in the past and still today the  
annotations (see my 2. question) are usually the one point where I  
get into trouble when compiling. Is there a general way of preventing  
Jurabib from even reading the annotations?

2. Natdin has had no problems with following BibTex-record, Jurabib  
tells me this:
	)
Runaway argument?
{p. 60 Im Mittelpunkt der Finanzrefomren des 17. Jahrhunderts: ``Kont 
\ETC.
! File ended while scanning use of \bibAnnote
<inserted text>
	\par

this is the bibtex entry that caused the problem


@incollection{Winnige:1996fk,
	Author = {Winnige, Norbert},
	Booktitle = {Krieg und Frieden. Milit{\"a}r und Gesellschaft in der  
fr{\"u}hen Neuzeit},
	Crossref = {Kroener:1996ij},
	Date-Added = {2006-07-11 14:51:44 +0200},
	Date-Modified = {2006-09-02 12:00:28 +0200},
	Keywords = {Finanzwirtschaft, Milit{\"a}rfinanzierung},
	Pages = {59-83},
	Read = {Yes},
	Shorttitle = {Milit{\"a}rfinanzierung},
	Title = {Von der Kontribution zur Akzise. Milit{\"a}rfinanzierung  
als Movens staatlicher Steuerpolitik},
	Annote = {p. 60		Im Mittelpunkt der Finanzreformen des 17.  
Jahrhunderts: ``Kontribution'' und ``Akzise''
		Kontribution: 	innerhalb der Territorien erhobene direkte  
Spezialsteuer f{\"u}r den Unterhalt des Heeres
					auch eine Form des Kriegstributs, der nach Drei{\ss}igj{\"a} 
hrigem Krieg alls Heeressteuer fortlebte
					im Kern meist eine Immobilien-, Kapital- und Gewerbesteuer
		Akzise: 		etwa seit 1600 B{\"u}ndel von Verbrauchssteuern, also  
eine indirekte Steuer
p. 62		Reichstagsabschied 1654 {\S}180: Landesherr darf bei  
Untertanen Steuern f{\"u}r Landesverteidigung & Festungsbau ohne  
Zustimmung des Adels oder der St{\"a}nde erheben
		in der Folge enge Verwebung von Landesherr und St{\"a}nden in  
Steuerverwaltung und ihren Beamten


Zu Brandenburg:
p. 63
``Zum Unterhalt des Heeres, um 1644 rund 8000 Mann, diente die von  
den St{\"a}nden bewilligte Kontribution, eine Repartitionssteuer, die  
vor
p. 64
Ort nach unterschiedlichen Veranlagungsmodi erhoben wurde. Die Bem 
{\"u}hungen des 'Gro{\ss}en Kurf{\"u}rsten', diese Heeressteuer durch  
eine Akzise nach niederl{\"a}ndischem Vorbild zu ersetzen, wurden zu  
einem eindrucksvollen Beleg f{\"u}r den Experimentalcharakter der  
Steuerreformen des 17. Jahrhunderts.
Die bereits 1616 erfolgte Einf{\"u}hrung einer Akzise in Kleve-Mark  
war eine auf ein Jahr befristete Episode geblieben, bis 1713 gab es  
am preu{\ss}ischen Niederrhein keine weiteren Versuche. Im Jahr 1641  
wurde in der Mittelmark der Uckermark und in Ruppin eine  
Generalakzise erhoben, die aber ebenfalls nicht verl{\"a}ngert wurde,  
Versuche des Kurf{\"u}rsten, die St{\"a}nde zur Wiedereinf{\"u}hrung  
der Steuer zu bewegen, blieben ohne Erfolg. Auch die kurm{\"a}rkische  
Akziseordnung vom 15. April 1667 sah eine Akzise f{\"u}r St{\"a}dte  
lediglich als freiwillige Erg{\"a}nzung zur 'ordinairen' Kontribution  
vor; die Anwendung blieb  den St{\"a}dten anheimgestellt. 'Auf Dr{\"a} 
ngen und Tumultieren des P{\"o}bels' - ein seltener Beleg f{\"u}r die  
Bef{\"u}rwortung der Akzise durch die Bev{\"o}lkerung - wurde die  
Akzise in zahlreichen St{\"a}dten eingef{\"u}hrt. Aber schon 1670 war  
sie, bis auf Berlin,  in allen m{\"a}rkischen  St{\"a}dten wieder  
abgeschafft worden.
In Halberstadt und Minden wurden 1672 bzw. 1675 Akzisen f{\"u}r Stadt  
und Land gegen den Widerstand der St{\"a}nde eingef{\"u}hrt. Die  
Erfahrungen mit diesem 'Praxistest' waren eher negativ, die  
Steuerfreiheit des Adels konnte nicht durchbrochen werden, was die  
ohnehin aufwendige Erhebung der Landakzise weiter erschwerte. Daher  
beschr{\"a}nkte sich die erneute  Erprobung der Akzise in der Kurmark  
- wieder gegen den Widerstand der Ritterschaft - auf die St{\"a}dte,  
wo sie ab 1680 nach und nach eingef{\"u}hrt wurde. Auf dem Lande  
blieb die Kontribution bestehen. Ihre endg{\"u}ltige Ausgestaltung  
fand die brandenburgische Akzise als eine Sammlung von Verbrauchs-,  
Umsatz-, Verm{\"o}gens- und Gewerbesteuern in der revidierten  
'General-Steuer und Consumtions-Ordnung' vom 2. Jan 1684.
p. 65
Am Ende der mehr als 40j{\"a}hrigen Versuche des Kurf{\"u}rsten, eine  
Generalakzise nach niederl{\"a}ndischem Vorbild einzuf{\"u}hren,  
stand ein den Gegebenheiten des Landes angepa{\ss}ter Kompromi{\ss}:  
Eine steuertechnische Separierung von Stadt und Land, die zur  
steuerpolitischen Spaltung der St{\"a}nde f{\"u}hrte.
Der Verlauf des Steueraufkommens der Kurmark in der zweiten H{\"a} 
lfte des 17. Jahrhunderts spiegelt den fiskalishcen Doppeleffekt des  
Landesherren, und nach dem Krieg kehrten die Steuerbetr{\"a}ge nicht  
mehr auf das Ausgangsniveau zur{\"u}ck. Die endg{\"u}ltige Einf{\"u} 
hrung der Akzise nach 1680 f{\"u}hrte kurzfristig offenbar eher zu  
einem R{\"u}ckgang der Steuereinnahmen. Das Akziseaufkommen in der Resi-
p. 66
denzstadt Berlin stieg dagegen langfristig von 60.000 Rthlr. (1690)  
auf 150.000 Rthlr. (1712). Die Hauptstadt trug bereits Ende des 17.  
Jahrhunderts fast 15 % der brandenburgischen Landeskontributionen.''

}}


and this is my preamble

\documentclass[12pt, oneside]{article}
\pagestyle{plain}
\usepackage[german]{babel}
\usepackage[left=25mm,top=3cm,bottom=2cm,right=25mm]{geometry}
\usepackage[marginal]{footmisc}
\usepackage{jurabib}
\bibliographystyle{jurabib}
\begin{document}



TIA,

Alex

-- 

Please remember -- this is an international english speaking mailing list!

If you have a problem, please provide a complete minimal example document (with a small bibliography database), which runs out of he box without any superfluous packages loaded, otherwise we could not help. 
Yahoo! Groups Links

<*> To visit your group on the web, go to:
    http://groups.yahoo.com/group/jurabib/

<*> To unsubscribe from this group, send an email to:
    [email protected]

<*> Your use of Yahoo! Groups is subject to:
    http://docs.yahoo.com/info/terms/