Re: Eingescannter LaTeX-Begleiter und Urheberrecht (was: Hervorhebung im Index)
"Jakob Mendel" (via tex-d-l Mailing List) <[email protected]>
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Am 23.09.22 um 09:00 schrieb Martin Sievers: > Hallo zusammen, > > ich wollte erst Uwe zustimmen, fand da aber unter > https://www.urheberrecht.de/vergriffene-werke/ folgendes: >> gemäß § 60a Abs. 2 UrhG dürfen vergriffene Werke für Unterricht und >> Lehre vollständig genutzt werden. > > Siehe dazu https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__60a.html Da es bei dem fraglichen Buch nicht um Forschung und Lehre geht, greift m. E. nicht § 60a UrhG, sondern § 53 mit der Überschrift "Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch". Scannen und ins Netz ist nach meinem Verständnis jedoch kein "privater und sonstiger eigener Gebrauch". > Ob das im konkreten Fall genau so gilt, müssen allerdings Juristen > beurteilen. Das gilt ebenso für mich. Viele Grüße an alle Jakob -- FAQ: http://texfragen.de/ Durchsuchbares Archiv: https://www.listserv.dfn.de/sympa/arc/tex-d-l Unsubscribe/Verwaltung: https://www.listserv.dfn.de/sympa/info/tex-d-l