Re: Eingescannter LaTeX-Begleiter und Urheberrecht (was: Hervorhebung im Index)
"Jakob Mendel" (via tex-d-l Mailing List) <[email protected]>
| Newsgroups | gmane.comp.tex.german |
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Am 23.09.22 um 10:51 schrieb Jakob Mendel (via tex-d-l Mailing List): > Am 23.09.22 um 09:00 schrieb Martin Sievers: >> Hallo zusammen, >> >> ich wollte erst Uwe zustimmen, fand da aber unter >> https://www.urheberrecht.de/vergriffene-werke/ folgendes: >>> gemäß § 60a Abs. 2 UrhG dürfen vergriffene Werke für Unterricht und >>> Lehre vollständig genutzt werden. >> >> Siehe dazu https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__60a.html > > Da es bei dem fraglichen Buch nicht um Forschung und Lehre geht, greift > m. E. nicht § 60a UrhG, sondern § 53 mit der Überschrift > "Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch". > Scannen und ins Netz ist nach meinem Verständnis jedoch kein "privater > und sonstiger eigener Gebrauch". > >> Ob das im konkreten Fall genau so gilt, müssen allerdings Juristen >> beurteilen. > > Das gilt ebenso für mich. > > Viele Grüße an alle > Jakob Das war leider mißverständlich formuliert. Es soll heißen: Da es *in dem vorliegenden Fall* nicht *(genauer: wohl eher nicht)* um Forschung und Lehre geht, ... Danke an Wolfang, der mein Versehen korrigierend aufgriff. Jakob -- FAQ: http://texfragen.de/ Durchsuchbares Archiv: https://www.listserv.dfn.de/sympa/arc/tex-d-l Unsubscribe/Verwaltung: https://www.listserv.dfn.de/sympa/info/tex-d-l