Re: Eingescannter LaTeX-Begleiter und Urheberrecht (was: Hervorhebung im Index)

"Jakob Mendel" (via tex-d-l Mailing List) <[email protected]>
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Am 23.09.22 um 10:51 schrieb Jakob Mendel (via tex-d-l Mailing List):
> Am 23.09.22 um 09:00 schrieb Martin Sievers:
>> Hallo zusammen,
>>
>> ich wollte erst Uwe zustimmen, fand da aber unter
>> https://www.urheberrecht.de/vergriffene-werke/ folgendes:
>>> gemäß § 60a Abs. 2 UrhG dürfen vergriffene Werke für Unterricht und
>>> Lehre vollständig genutzt werden.
>>
>> Siehe dazu https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__60a.html
>
> Da es bei dem fraglichen Buch nicht um Forschung und Lehre geht, greift
> m. E. nicht § 60a UrhG, sondern § 53 mit der Überschrift
> "Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch".
> Scannen und ins Netz ist nach meinem Verständnis jedoch kein "privater
> und sonstiger eigener Gebrauch".
>
>> Ob das im konkreten Fall genau so gilt, müssen allerdings Juristen
>> beurteilen.
>
> Das gilt ebenso für mich.
>
> Viele Grüße an alle
> Jakob

Das war leider mißverständlich formuliert. Es soll heißen:
Da es *in dem vorliegenden Fall* nicht *(genauer: wohl eher nicht)* um
Forschung und Lehre geht, ...

Danke an Wolfang, der mein Versehen korrigierend aufgriff.

Jakob

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