Re: AW: Eingescannter LaTeX-Begleiter und Urheberrecht (was: Hervorhebungim Index)

"Axel Berger" (via tex-d-l Mailing List) <[email protected]>
Newsgroups gmane.comp.tex.german
Message-ID <[email protected]>
"Ulrich Dirr (via tex-d-l Mailing List)" wrote:
> wenn explizit mit dem Kauf z.B. des Mediums Buch der Erwerb z.B.
> eines EBooks mit eingeschlossen wäre.

In diesem Fall ja, weil es sich offenbar um das Ebook mit zusätzlichen
Möglichkeiten handelt. Ansonsten darf ich selbstverständlich ein eingenes
Buch selbst einscannen und ich darf dabei auch die Hilfe eines anderen in
Anspruch nehmen -- der muß dazu auch keineswegs genau mein Exemplar
verwenden. Ich darf diesen Scan sogar legal weitergeben, allerdings nur an
Einzelpersonen und ihn natürlich nicht frei verfügbar veröffentlichen.

> Manchmal gibt es jedoch Erben, auf die das Urheberrecht übergeht,
> womit sich die Periode entsprechend verlängert.

Das ist meines Wissens falsch. Das Recht besitzt nach seinem Tod natürlich
nicht mehr der Verstorbene selbst sondern seine Erben (das gilt nicht für
alle Rechte, manche sind nicht vererblich, hier aber schon). Die siebzig
Jahre gelten aber explizit genau für diese. Sie können natürlich im Prinzip
an einer Neubearbeitung ein eigenes Urheberrecht erwerben.


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