Re: AW: Eingescannter LaTeX-Begleiter und Urheberrecht (was: Hervorhebungim Index)
"Axel Berger" (via tex-d-l Mailing List) <[email protected]>
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"Ulrich Dirr (via tex-d-l Mailing List)" wrote: > wenn explizit mit dem Kauf z.B. des Mediums Buch der Erwerb z.B. > eines EBooks mit eingeschlossen wäre. In diesem Fall ja, weil es sich offenbar um das Ebook mit zusätzlichen Möglichkeiten handelt. Ansonsten darf ich selbstverständlich ein eingenes Buch selbst einscannen und ich darf dabei auch die Hilfe eines anderen in Anspruch nehmen -- der muß dazu auch keineswegs genau mein Exemplar verwenden. Ich darf diesen Scan sogar legal weitergeben, allerdings nur an Einzelpersonen und ihn natürlich nicht frei verfügbar veröffentlichen. > Manchmal gibt es jedoch Erben, auf die das Urheberrecht übergeht, > womit sich die Periode entsprechend verlängert. Das ist meines Wissens falsch. Das Recht besitzt nach seinem Tod natürlich nicht mehr der Verstorbene selbst sondern seine Erben (das gilt nicht für alle Rechte, manche sind nicht vererblich, hier aber schon). Die siebzig Jahre gelten aber explizit genau für diese. Sie können natürlich im Prinzip an einer Neubearbeitung ein eigenes Urheberrecht erwerben. -- /¯\ No | Dipl.-Ing. F. Axel Berger Tel: +49/ 221/ 7771 8067 \ / HTML | Roald-Amundsen-Straße 2a Fax: +49/ 221/ 7771 8069 X in | D-50829 Köln-Ossendorf http://berger-odenthal.de / \ Mail | -- No unannounced, large, binary attachments, please! -- -- FAQ: http://texfragen.de/ Durchsuchbares Archiv: https://www.listserv.dfn.de/sympa/arc/tex-d-l Unsubscribe/Verwaltung: https://www.listserv.dfn.de/sympa/info/tex-d-l