Re: Eingescannter LaTeX-Begleiter und Urheberrecht (was: Hervorhebungim Index)
"Ralf Steinle" (via tex-d-l Mailing List) <[email protected]>
| Newsgroups | gmane.comp.tex.german |
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Am Fri, 30 Sep 2022 13:04:30 +0200 schrieb "Axel Berger" (via tex-d-l Mailing List) <[email protected]>: > > Manchmal gibt es jedoch Erben, auf die das Urheberrecht übergeht, > > womit sich die Periode entsprechend verlängert. > > Das ist meines Wissens falsch. Ja nach 70 Jahren ist Schluss. Das Gesetz ist da eindeutig. Ein Blick in den Gesetzestext erspart übrigens Mutmaßungen und Ratereien, was denn nun sei. Das "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" ist übrigens recht verständlich geschrieben. https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html § 64 UrhG: Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers. § 65 regelt, was passiert, wenn mehrere Urheber an einem Werk beteiligt sind. Dann erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers. Erben werden rechtlich keine Urheber (§ 7 UrhG): "Urheber ist der Schöpfer des Werkes." Grüße Ralf -- FAQ: http://texfragen.de/ Durchsuchbares Archiv: https://www.listserv.dfn.de/sympa/arc/tex-d-l Unsubscribe/Verwaltung: https://www.listserv.dfn.de/sympa/info/tex-d-l