Re: Eingescannter LaTeX-Begleiter und Urheberrecht (was: Hervorhebungim Index)

"Ralf Steinle" (via tex-d-l Mailing List) <[email protected]>
Newsgroups gmane.comp.tex.german
Message-ID <[email protected]>
Am Fri, 30 Sep 2022 13:04:30 +0200
schrieb "Axel Berger" (via tex-d-l Mailing List)
<[email protected]>:

> > Manchmal gibt es jedoch Erben, auf die das Urheberrecht übergeht,
> > womit sich die Periode entsprechend verlängert.  
> 
> Das ist meines Wissens falsch. 

Ja nach 70 Jahren ist Schluss. Das Gesetz ist da eindeutig. Ein Blick in
den Gesetzestext erspart übrigens Mutmaßungen und Ratereien, was denn
nun sei. 
Das "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" ist
übrigens recht verständlich geschrieben. 
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

§ 64 UrhG: Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des
Urhebers.

§ 65 regelt, was passiert, wenn mehrere Urheber an einem Werk beteiligt
sind. Dann erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tode des
längstlebenden Miturhebers.

Erben werden rechtlich keine Urheber (§ 7 UrhG): "Urheber ist der
Schöpfer des Werkes."

Grüße
 Ralf

-- 
FAQ: http://texfragen.de/
Durchsuchbares Archiv: https://www.listserv.dfn.de/sympa/arc/tex-d-l 
Unsubscribe/Verwaltung: https://www.listserv.dfn.de/sympa/info/tex-d-l
lmpx.com only provides a reader for public news (NNTP) servers. It is not affiliated with the servers or forums shown here and is not responsible for the content of articles, which is written by their respective authors.