Re: Aktion fuer Aeusserungsfreiheit in Deutschland
"Thomas Stadler" <[email protected]>
| Newsgroups | gmane.org.fitug.debate |
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| Message-ID | <46715E7B.8298.1623A5F@localhost> |
Am 13 Jun 2007, um 16:39 hat PILCH Hartmut geschrieben: > > http://www.aeusserungsfreiheit.de/ > > habe ich nun einen Aufruf entworfen, den man unterzeichnen kann und der > die Grundlage für die Arbeitung weiterer Konzepte und Aktionen zur > Stärkung der ÃuÃerungsfreiheit in Deutschland bilden soll. Vielleicht darf ich hier mal ein paar kritische Anmerkungen uns Fragen loswerden. Die Wahrnehmung, dass oft versucht wird, kritische Berichterstattung ueber das Persoenlichkeitsrecht - manchmal uebrigens auch ueber gewerbliche Schutzrechte - zu unterbinden, ist richtig. Die Gerichte machen hierbei haeufiger eine ungute Figur. Auch das ist richtig. > > Wir bitten daher die regelsetzenden Instanzen, im folgendem Sinne > einzugreifen: > > 1. Die ÃuÃerungsjustiz darf kein internetfreier Raum mehr sein: > Verfahren müssen im vollen Licht der Ãffentlichkeit geführt werden; Was soll das konkret heissen? Zivilverfahren sind in aller Regel oeffentlich. > 2. Schluss mit dem fliegenden Gerichtsstand: Informationsdelikte > müssen im Internet oder am Wohnsitz des Beklagten verhandelt werden; Dazu muesste der Gesetzgeber einen ausschliesslichen Gerichtsstand am Sitz des Informationsanbieters normieren. Das wuerde vermutlich dazu fuehren, dass anschliessend niemand mehr einen inlaendischen Sitz hat. ,-) > 3. Die Beweislasten und Verfahren sind so zu ändern, dass der > Normalbürger zumindest so lange ohne Kostenrisiken Web-Angebote > entwickeln kann, wie er nicht nachweislich in boshafter Weise > gravierende Schäden verursacht; Das ist viel zu schwammig. Was ist ein Normalbueger, was ist boshaft, was sind gravierende Schaeden? Das erzeugt nur neue Auslegungsprobleme, die u.U. zu noch groesserer Rechtsunsicherheit fuehren. > 4. Sogenannte âMitstörerâ dürfen nur durch präzise > gerichtliche > Anweisungen in Anspruch genommen werden; Wie sollen die konkret aussehen und wodurch unterscheiden sie sich von aktuellen richterlichen Ausspruechen? die Aweisungen sind > öffentlich in einer standardisierten Notation zu präsentieren, so > dass sie kostenfrei automatisch umgesetzt werden können. Wieso oeffentlich? Gruesse Thomas Thomas Stadler Fachanwalt fuer IT-Recht Fachanwalt fuer gewerblichen Rechtsschutz http://www.xing.com/profile/Thomas_Stadler5 http://www.haftung-im-internet.de http://www.afs-rechtsanwaelte.de _______________________________________________ Debate mailing list [email protected] http://lists.fitug.de:8080/mailman/listinfo/debate