Re: Aktion fuer Aeusserungsfreiheit in Deutschland

"Thomas Stadler" <[email protected]>
Newsgroups gmane.org.fitug.debate
Message-ID <46715E7B.8298.1623A5F@localhost>
Am 13 Jun 2007, um 16:39 hat PILCH Hartmut geschrieben:

> 
>  http://www.aeusserungsfreiheit.de/
> 
> habe ich nun einen Aufruf entworfen, den man unterzeichnen kann und der
> die Grundlage für die Arbeitung weiterer Konzepte und Aktionen zur
> Stärkung der Äußerungsfreiheit in Deutschland bilden soll.

Vielleicht darf ich hier mal ein paar kritische Anmerkungen uns Fragen 
loswerden. 

Die Wahrnehmung, dass oft versucht wird, kritische Berichterstattung 
ueber das Persoenlichkeitsrecht - manchmal uebrigens auch ueber 
gewerbliche Schutzrechte - zu unterbinden, ist richtig. Die Gerichte 
machen hierbei haeufiger eine ungute Figur. Auch das ist richtig.


> 
>   Wir bitten daher die regelsetzenden Instanzen, im folgendem Sinne
>   einzugreifen:
> 
>       1. Die Äußerungsjustiz darf kein internetfreier Raum mehr sein:
>   Verfahren müssen im vollen Licht der Öffentlichkeit geführt werden;

Was soll das konkret heissen? Zivilverfahren sind in aller Regel 
oeffentlich.

>       2. Schluss mit dem fliegenden Gerichtsstand: Informationsdelikte
>   müssen im Internet oder am Wohnsitz des Beklagten verhandelt werden;

Dazu muesste der Gesetzgeber einen ausschliesslichen Gerichtsstand am 
Sitz des Informationsanbieters normieren. Das wuerde vermutlich dazu 
fuehren, dass anschliessend niemand mehr einen inlaendischen Sitz hat. 
,-)


>       3. Die Beweislasten und Verfahren sind so zu ändern, dass der
>   Normalbürger zumindest so lange ohne Kostenrisiken Web-Angebote
>   entwickeln kann, wie er nicht nachweislich in boshafter Weise
>   gravierende Schäden verursacht;

Das ist viel zu schwammig. Was ist ein Normalbueger, was ist boshaft, 
was sind gravierende Schaeden? Das erzeugt nur neue Auslegungsprobleme, 
die u.U. zu noch groesserer Rechtsunsicherheit fuehren.


>       4. Sogenannte “Mitstörer” dürfen nur durch präzise
>       gerichtliche
>   Anweisungen in Anspruch genommen werden; 

Wie sollen die konkret aussehen und wodurch unterscheiden sie sich von 
aktuellen richterlichen Ausspruechen?

die Aweisungen sind
>   öffentlich in einer standardisierten Notation zu präsentieren, so
>   dass sie kostenfrei automatisch umgesetzt werden können.

Wieso oeffentlich?

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
Fachanwalt fuer IT-Recht
Fachanwalt fuer gewerblichen Rechtsschutz
http://www.xing.com/profile/Thomas_Stadler5
http://www.haftung-im-internet.de
http://www.afs-rechtsanwaelte.de
_______________________________________________
Debate mailing list
[email protected]
http://lists.fitug.de:8080/mailman/listinfo/debate
lmpx.com only provides a reader for public news (NNTP) servers. It is not affiliated with the servers or forums shown here and is not responsible for the content of articles, which is written by their respective authors.