Re: ip adressen sind personenbezogene daten
"Thomas Stadler" <[email protected]>
| Newsgroups | gmane.org.fitug.debate |
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| Message-ID | <470A6DC2.22059.1E9282E@localhost> |
Am 8 Oct 2007, um 9:04 hat Lutz Donnerhacke geschrieben: > > Das ist korrekt. I.d.R. wird as TDDSG als Verbot der Speicherung > personenbezogner Daten angesehen, dies ist jedoch falsch. Das TDDSG > gestattet vielmehr die Speicherung zu Zwecken der Abrechung u.ä. TDDSG gibt es nicht mehr. Aendert aber nichts, die Regelungen im TMG sind praktisch identisch. > > Wenn aus dem TDDSG keine Speichergrundlage ableitbar ist, muß eine > andere Grundlage vorliegen, um die Speicherung zu rechtfertigen. Es gibt > durchaus die Ansicht, daß IP Adressen im Sinne eines > Einzelverbindungsnachweises rechnungrelevant sind Siehe § 15 TMG. Daten die abrechnungsrelevant sind, duerfen zu Abrechnungszwecken auch gespeichert werden. Das hat man aber bei Flatrates grundsaetzlich verneint. und der zehnjährigen > Speicherverpflichtung des Finanzamtes unterliegen (nein, diese Meinung > ist nicht sehr verbreitet) Ist auch falsch. Die Hoechstspeicherdauer ist in § 15 Abs. 7 TMG vorrangig geregelt. 6 Monate. Gruesse Thomas Thomas Stadler Fachanwalt fuer IT-Recht Fachanwalt fuer gewerblichen Rechtsschutz http://www.xing.com/profile/Thomas_Stadler5 http://www.haftung-im-internet.de http://www.afs-rechtsanwaelte.de _______________________________________________ Debate mailing list [email protected] http://lists.fitug.de:8080/mailman/listinfo/debate