Re: ip adressen sind personenbezogene daten

"Thomas Stadler" <[email protected]>
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Am 8 Oct 2007, um 9:04 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:


> 
> Das ist korrekt. I.d.R. wird as TDDSG als Verbot der Speicherung
> personenbezogner Daten angesehen, dies ist jedoch falsch. Das TDDSG
> gestattet vielmehr die Speicherung zu Zwecken der Abrechung u.ä.

TDDSG gibt es nicht mehr. Aendert aber nichts, die Regelungen im TMG 
sind praktisch identisch.

> 
> Wenn aus dem TDDSG keine Speichergrundlage ableitbar ist, muß eine
> andere Grundlage vorliegen, um die Speicherung zu rechtfertigen. Es gibt
> durchaus die Ansicht, daß IP Adressen im Sinne eines
> Einzelverbindungsnachweises rechnungrelevant sind 

Siehe § 15 TMG. Daten die abrechnungsrelevant sind, duerfen zu 
Abrechnungszwecken auch gespeichert werden. Das hat man aber bei 
Flatrates grundsaetzlich verneint.


und der zehnjährigen
> Speicherverpflichtung des Finanzamtes unterliegen (nein, diese Meinung
> ist nicht sehr verbreitet)

Ist auch falsch. Die Hoechstspeicherdauer ist in § 15 Abs. 7 TMG 
vorrangig geregelt. 6 Monate.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
Fachanwalt fuer IT-Recht
Fachanwalt fuer gewerblichen Rechtsschutz
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