Re: ip adressen sind personenbezogene daten
Peter Ross <[email protected]> Tue, 9 Oct 2007 22:45:52 +0000 (UTC)
| Newsgroups | gmane.org.fitug.debate |
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| Message-ID | <[email protected]> |
Hi Thomas, On Tue, 9 Oct 2007, Thomas Stadler wrote: > Am 8 Oct 2007, um 17:51 hat Jens Wahnes geschrieben: > > > Thomas Stadler schrieb am 08.10.2007 um 09:44:19: > > > > > Am 6 Oct 2007, um 19:12 hat Jens Wahnes geschrieben: > > > > E-Mail und WWW sind gleichermaßen Telemedien. > > > > > Telemedien sind Inhaltsangebote. E-Mail und WWW sind technische > > > Dienste. Eine Website kann Telemedium sein, auch ein per E-Mail > > > versandter Newsletter. E-Mail und WWW selbst sind keine Telemedien, > > > auch wenn man das Gegenteil schon gelesen hat. Das klingt einigermaßen logisch, auch aus technischer Sicht, für mich zumindest. Telemedien "broadcast", wie Fernsehen und Rundfunk, öffentlich zugänglich ohne Beschränkung, wo hingegen Telekommunikation Datenübertragung zwischen dediziertem Sender und Empfänger darstellt. Soweit, so gut. Wobei ein Newsletter eigentlich Subscriben voraussetzt.. wie "Bezahlfernsehen", welches, glaube ich, trotz beschränkter Öffentlichkeit "Telemedium" ist.. oder? Da ist schon mal eine Grauzone.. Zumal man beim Subscriben einen Vertrag eingeht, z.B. bestimmten Geschäftsbedingungen zustimmen muß, die über gesetzliche Regelungen für öffentliche Dienste hinausgehen. > Die neue Gesetzesbegründung spricht in der Tat davon, dass auch E-Mail > und der Interzugang - wie es dort heißt - unter das TMG fallen, > gleichzeitig aber auch Telekommunikation sind. > > In der Gesetzesbegründung ist nunmehr von TK-Diensten die Rede, die > ausschließlich in der Übertragung von Signalen besteht und anderen TK- > Diensten, die überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen und > daneben noch eine inhaltliche Dienstleistung anbieten, wie die E-Mail- > Übertragung. > > Ich weiss nicht, was die Techniker davon halten. Aus meiner Sicht kann > man als Gesetzgeber gar nicht deutlicher zum Ausdruck bringen, dass man > nach wie vor die Grobstruktur nicht verstanden hat. > > Telekommunikation ist ja kein Selbstzweck. Die Übertragung von Signalen > bedeutet regelmäßig den Transport von Inhalten. Es ist eben Sinn und > Zweck der Telekommunikation Inhalte, Nachrichten zu transportieren. Sicher. Wenn die oben genannte Trennung zwischen "öffentlichen" und "privater", "geschlossener" Kommunikation den Unterschied ausmacht, könnte man sagen, daß Telemedien zur Veröffentlichung gedachte Inhalte sind (die so z.B. auf dem übertragungswege nicht geschützt werden müssen), während andere Telekommunikation für den Übermittler unter den Schutz persönlicher Datenübertragung, sinngemäß unters Post- und Fernmeldegeheimnis fällt. Diese Unterscheidung ist unter dem Aspekt der Schutzwürdigkeit der übermittelten Inhalte sinnvoll. Aber letztendlich laufen solche Übertragungen parallel auf dem gleichen Netzwerk, teilweise über die gleichen Protokolle ab, weshalb für mich als Techniker im Zweifelsfall dann doch wieder die Vermutung privater, schützenswerter Inhalte steht (Klartext: der Inhalt geht mich nichts an). So ist aus technischer Sicht keinerlei sinnvolle Unterscheidung durch unterschiedliche Handhabung möglich. Warum also unterschiedliche Gesetzgebung, wenn sie technisch nicht umsetzbar ist? Aber das ist mein privates Rechtsverständnis, keine Ahnung, ob das ein Jurist auch so sieht. Gruß Peter _______________________________________________ Debate mailing list [email protected] http://lists.fitug.de:8080/mailman/listinfo/debate