Re: Die Politik mit der Angst (IP-Logging)
Mario Dueck <[email protected]> Wed, 07 Nov 2007 11:16:39 +0100
| Newsgroups | gmane.org.fitug.debate |
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| Message-ID | <[email protected]> |
Werner schrieb: > b) für jede Erhebung, Verarbeitung, Speicherung, > Übermittlung oder sonstige Nutzung bedarf es in > Deutschland einer Rechtsgrundlage (vgl. § 4 BDSG). > Ich würde das den anwesenden Datenverarbeitungsfachleuten - designern und sonstigen Künstlern, die es leider auch nach 7 Jahren (*) noch nicht besser wissen, und denen bedauerlicherweise offenbar auch weder ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter noch ein vertrauenswürdiger Jurist ;-) zur Seite stehen, noch deutlicher sagen: 1. Im Datenschutzrecht gilt der *Verbotsgrundsatz*. Sobald die Daten personenbezogen oder personenbeziehbar sind, darf man grundsätzlich mit ihnen NICHTS machen. Man darf sie nicht erheben, speichern, verarbeiten, etc. 2. Wenn Juristen "grundsätzlich" sagen/schreiben, dann gibt es von diesem Grundsatz Ausnahmen. Im Datenschutzrecht sehen die beiden Ausnahmen wie folgt aus: a) Entweder es gibt ein *Gesetz*, das einem die Verarbeitung erlaubt oder b) man holt sich vom Betroffenen eine *Einwilligung*. vgl. § 12 Abs. 1 Telemediengesetz und/oder § 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz Natürlich ist das Berliner Urteil ein wichtiges Urteil. In unseren Schulungen für betriebliche Datenschutzbeauftragte wird das auch kontrovers diskutiert. Letztlich müssen die Verantwortlichen dann aber eine Entscheidung treffen, wie sie es konkret bei ihrem Webserver selber machen. Und viele tendieren - verständlicherweise - dazu, IP-Adressen und andere personenbezogene Daten nicht mehr zu loggen, weil das mit der Einwilligung kompliziert ist, und weil sie mit einer sofortigen Löschung bzw. Anonymisierung rechtlich auf der sicheren Seite sind. Es hilft den Technikern aus meiner Sicht übrigens nicht, wenn sie immer darauf bestehen, dass sie besser wissen, was man mit der DV-Technik alles machen *kann*. Dafür sind sie ohne Zweifel Experten. Sie sollten aber anerkennen, dass andere sich besser mit der Frage auskennen, was man alles machen *darf*. Auf diesem Gebiet kennen sich Juristen üblicherweise aus. Wenn sie dann mit der Antwort des Juristen, dem sie vertrauen, auf die Frage "Darf ich speichern?" nicht zufrieden sind, können sie immer noch einen anderen Weg wählen: es gibt offenbar kein Gesetz, das einem die Speicherung erlaubt, dann müssen wir uns eben auf dem parlamentarischen Weg eine solche rechtliche Grundlage besorgen. Polemisch wäre es nun, auf die Sitzung des Bundestages am Freitag zu verweisen, in der vermutlich eine solche Rechtsgrundlage geschaffen wird ;-) Aber mal ernsthaft: zu welchem konkreten Zweck sollte man als Webserverbetreiber IP-Adressen der Nutzer speichern dürfen, wann ist der Zweck erreicht, ist der Zweck nicht durch andere Mittel erreichbar und stehen ggf. schutzwürdige Interessen der Betroffenen entgegen? Gruß, Mario (*) Wir hatten die Diskussion hier übrigens schon mal, als es um die Verleihung des BBA an den Apache-Server ging, der die IP-Adressen defaultmäßig loggt. vgl. http://www.fitug.de/debate/0011/msg00236.html _______________________________________________ Debate mailing list [email protected] http://lists.fitug.de:8080/mailman/listinfo/debate