Re: GPL und Installierbarkeit

Henning Thielemann <[email protected]> Tue, 10 Feb 2026 11:10:14 +0100 (CET)
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Content-Transfer-Encoding: 8BIT


On Tue, 10 Feb 2026, Florian Snow wrote:

> Das wollen die Hersteller natürlich nicht, denn die verdienen mit Daten 
> weiteres Geld. Ich hätte aber gerne einen solchen Monitor, suche ich 
> schon lange, gibt es aber leider nicht.

Mir gefällt dieser Kommentar auf Heise [1]:

«Bernd Paysan

Das fällt unter „Right to Repair“

Die Frage, ob modifizierte Software installierbar ist, muss man als Jurist 
anders stellen. Denn man will damit ja einen Richter überzeugen, keinen 
Informatiker.

Die Frage muss daher immer lauten: Kann ich, wenn die Software im 
Originalzustand eben NICHT das tut, was sie soll, sie so korrigieren, dass 
sie tut, was sie soll? Geeignete Qualifikation vorausgesetzt. Dann wird 
nämlich aus dem Installieren der „modifizierten“ Software eine „reparierte 
Software“. Und darunter kann sich ein Jurist etwas vorstellen. Das Ding im 
Smart-TV ist im Originalzustand kaputt, es will nach Hause telefonieren, 
es blendet Werbung ein, all so Zeugs gibt's ja tatsächlich, und das fällt 
alles unter „enshittification“, also „ist kaputt“. Es geht da auch nicht 
um irgendwelche secret Keys zum Installieren, die so eine Firma nicht 
rausrücken will, und auch nicht soll (weil das ein Angriffsvektor wäre). 
Es geht darum, sein eigenes Gerät zu reparieren. Dazu gehört, dass man 
seinen eigenen Key installieren kann — und, um OTA-Updates zu unterbinden, 
fremde löschen. Gerne über SPI-Port, den man nur durch Aufschrauben des 
Geräts erreicht und durch Einlöten eines Steckers, der im 
Auslieferungszustand fehlt. Jeder fähige Entwickler wird das hinbekommen.

Und damit man das vor einem Gericht in Kalifornien durchbekommt, braucht 
man nicht nur eine solche plausible Story, sondern einen plausiblen 
Gegner. Am besten irgendwas aus China. Da findet man zu Hauf Zeugs, das 
Linux und andere GNU-Software drauf hat, und auf denen man nichts 
installieren kann, und die die Lizenz ignorieren, da kann man sich was 
aussuchen. Das Gericht in Kalifornien wird diese Chinesen nicht bevorzugt 
behandeln, sondern ganz im Gegenteil als Sicherheitsrisiko sehen, und ein 
Recht, deren Software zu fixen, natürlich durchwinken.

Und dann sind wir fertig. Dann können wir das gleiche auch von 
amerikanischen Herstellern verlangen, denn der Präzedenzfall ist ja da.»


[1] https://www.heise.de/forum/heise-online/Kommentare/Vernetzte-Fernseher-vor-Gericht-Open-Source-Code-muss-nicht-installierbar-sein/Das-faellt-unter-Right-to-Repair/posting-45946744/show/
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