Re: [OT] Eigenverantwortliches Handeln (war: PDF Formular ausfuellen)

Dirk Stegemann <[email protected]>
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Moin moin,

Am 27.07.2006 um 20:21 schrieb Stephan Will:

>>> Willst Du wirklich _alle_ Ausnahmen zulassen? Wohl kaum.
>>
>> Von "zulassen" ist gar nicht die Rede -- das ist Aufgabe des
>> Gesetzgebers.
>
> moment, ich bin verwirrt.
> Wenn Du für Dich in Anspruch nimmst, eine
> Regelverletzung/einen Gesetzesbruch begehen zu
> dürfen
(...)
> Oder soll Deine Ausnahmeregelung nur für Dich gelten, aber sonst  
> niemanden?
(...)
>> Ich nehme *nicht* für mich in Anspruch, auf Behindertenparkplätzen
>> parken oder andere Gesetzesüberschreitungen begehen zu dürfen.
>
> Aber Du sagtest am Anfang, daß, wenn Du es tust, das ohne Strafe  
> bleiben soll.
(...)
>> Da es meiner Meinung nach aber Situationen gibt, in denen der
>> Strafzettel "nur" rechtens,
(...)
>> nicht aber auch "angemessen" ist,
>
> Was ist schon "angemessen"? Jeder definiert das
> anders - je nach Betroffenheit und Sichtweise.

Ich verlange, daß die Sinnhaftigkeit bestehender Gesetzeslage  
kritisiert werden können muß.

Ich behaupte, daß es bei der Anwendung einer allgemeinen Regel auf  
eine spezielle Situation dazu kommen kann, daß ein allgemeiner  
Konsens (lies: eine allen Beteiligten gemeine Ansicht) darüber  
entsteht, daß diese Anwendung dem ursprünglichen Zwecke (oder  
"Geist") der Regel nicht mehr entspricht.



> Mich stört nur Dein anfangs postulierter - so von
> mir verstandener - Anspruch auf generelle
> Straffreiheit, wenn Dir die Regel/das Gesetz
> nicht passt und Du dagegen verstößt.

Dann liegt wohl ein Mißverständnis vor; von "Anspruch auf generelle  
Straffreiheit" kann keine Rede sein. Ich beschrieb in all meinen E- 
Mails sehr spezielle Situationen -- offenbar bisher leider immer  
solche, über deren Sinnhaftigkeitsfrage kein allgemeiner Konsens  
gefunden werden konnte -- in denen ich einen Regelbruch als "nicht  
ahndungswürdig" interpretierte.
Mein Anliegen ist, aufzuzeigen, daß es solche Situationen sehr wohl  
gibt.



>> Bist Du noch nie nachts zu fuß über die rote Ampel gegangen, weil
>> weder Kinder, denen Du als gutes Vorbild hättest dienen müssen, in
>> der Nähe waren, noch sonstige Verkehrsteilnehmer, die Du hättest
>> erschrecken oder gefährden können -- nur um dann von einem
>> Streifenpolizisten einen Strafzettel zu bekommen?
>
> Also war doch ein anderer Verkehrsteilnehmer in der Nähe.
> Oder ist ein Polizist für Dich kein Verkehrsteilnehmer?

Du versuchst mein Beispiel für ungültig zu erklären, weil ich den  
"Verkehrsteilnehmer" Streifenpolizist hätte gefährden oder  
erschrecken können...?



> Wenn ich erwischt werde, muß ich akzeptieren, daß
> ich bestraft werde, ohne zu murren oder zu lamentieren.

Falsch: wenn ich die Bestrafung akzeptiere (was ich natürlich tue,  
selbst wenn ich das Vergehen für "nicht ahndungswürdig" hielte...  
hielte ich mich für *zu unrecht bestraft*, wäre es Sache meines  
Anwaltes, das Gericht von der fehlerhaften Anwendung bestehender  
Gesetzeslage zu überzeugen), habe ich sehr wohl das Recht, zu murren  
und zu lamentieren. Wie sonst sollte man auf unangemessene oder  
unfaire Gesetze oder Gesetzesinterpretationen reagieren können?




> Und macht es wirklich einen Unterschied, ob der
> Regelverstoß nachts oder tags geschieht?

Wer schreibt so etwas...?

Es freut mich, daß ich mit der Überquerung der roten Ampel ein so  
gutes Beispiel geliefert habe, daß sich entkräftende Argumente  
rarzumachen beginnen.



> Ich sage nicht, das niemand gegen Regeln
> verstößt, tue ich selbst dann und wann.

Aha.
Hoffentlich handelt es sich nur um Regeln, die Dir -- zumindest in  
der entsprechenden Situation -- unangemessen erscheinen. Oder brichst  
Du Regeln auch, um Dir anderen gegenüber einen unrechtmäßigen Vorteil  
zu verschaffen?



> Wie ich hoffe, in vertretbaren Maßen und ohne
> andere zu gefährden (wobei man das nie vorher weiß).

Sehr schön.
Und wie genau unterscheidet sich diese Ansicht nun von derjenigen,  
welche ich die ganze Zeit vertrete und die Du für inakzeptabel hälst?

Wieso traust Du mir nicht das gleiche Urteilsvermögen bei der Frage,  
ob andere durch das eigene Handeln benachteiligt werden, zu?

Meine Beispiele dienten immer dazu, aufzuzeigen, daß es Situationen  
gibt, in denen niemand benachteiligt wird und deshalb ein  
offensichtlicher Regelbruch nicht ahndungswürdig ist. Schließlich  
dienen Regeln in Konfliktsituationen als Entscheidungsgrundlage für  
deren Lösung. Aber wo kein Konflikt besteht, bedarf es keiner  
Entscheidung. Wenn die Regel dann aus Prinzip dennoch (und natürlich  
vollkommen rechtens) angewendet wird, geht es nicht mehr um die  
Konfliktlösung, zu dessen Zweck die Regel aufgestellt wurde.



> Wobei es für mich Verstöße gibt, die ich aus
> Prinzip niemals begehen werde, bspw. auf reservierten Parkplätzen  
> parken. ;-)

Ich stelle einfach mal die gewagte Behauptung auf, daß Du mit Freude  
den Strafzettel für's Parken auf einer reservierten Stellfläche in  
Kauf nähmest, wenn Deine gebärende Frau ansonsten das Kind auf dem  
Beifahrersitz zur Welt bringen müßte... ;-)




> ABER: wenn ich erwischt werde, habe ich Pech
> gehabt und muß die Konsequenzen ohne zu mecker/lamentieren tragen.

Siehe oben.



> Und DAS erwarte ich von jedem, der sich dafür
> entscheidet gegen Regeln/Gesetze zu verstoßen.

No problemo.



> Bei Rot über die Straße zu laufen, mag dann und wann akzeptabel  
> erscheinen.
> Urheberrechtsverletzungen sind ein völlig anderes Kaliber und  
> niemals akzeptabel.

Dein "niemals akzeptabel" mag ich so nicht stehen lassen, will ich  
doch aufzeigen, daß es Situationen gibt, in denen solch ein Handeln  
als nicht ahndungswürdig betrachtet werden kann. Nicos Situation  
hielt ich für solch eine. Nachdem ich seine ursprüngliche E-Mail  
nochmal studiert habe, komme ich zu der Ansicht, daß ich sein  
Anliegen vielleicht mißverstanden habe; ich war im Glauben, daß

1.) er ein Formulare enthaltenes PDF-Dokument elektronisch bearbeiten  
(d.h. am Rechner ausfüllen) und es anschließend ausdrucken wollte.

2.) er Punkt 1.) mit den verfügbaren Werkzeugen nicht durchführen  
konnte.

3.) die Ursache für 2.) letztlich beim im Dokument implemetierten  
restriktiven Rechte-Management zu suchen war.

4.) der Urheber des geschützten Dokumentes dessen elektronische  
Bearbeitung (Ausfüllen am Rechner) explizit vorsieht, und das dies  
verhindernde restriktiven Rechte-Management anderen Zwecken --  
beispielsweise der Verbreitung manipulierter Kopien -- dient (zur  
Klärung empfahl ich, den Urheber zu kontaktieren).



Die von mir bevorzugte Lösung hätte vorgesehen,

1.) eines der "Programme zum Entfernen solcher Sperren" einzusetzen,  
um eine entschützte Version des PDF-Dokumentes zu erzeugen, welche  
elektronisches Ausfüllen und Ausdrucken erlaubte.

2.) durch das nun möglich gewordene elektronische Ausfüllen die  
"Bequemlichkeit der Formularbearbeitung zu erhöhen", weil das  
Dokument nun nicht mehr *zuerst* ausgedruckt und *danach* manuell  
ausgefüllt werden muß.

3.) daß nach dem Ausdruck die "anfallenden aber potenziell zu  
Mißbrauch führenden Zwischenresultate (die digital vorliegenden  
entschützen PDF-Dokumente, die unrichtigerweise als originale  
Fassungen weiterverbreitet werden könnten) umgehend vollständig  
vernichtet (...) würden um Mißbrauch vorzubeugen".


Wenn Du mir nun aufzeigen kannst, inwiefern diese Lösung über den  
klaren Regelverstoß hinaus auch noch dem vom Urheber angestrebten  
Zweck zuwiderläuft, werde ich aufhören, dessen Durchführung für  
"nicht ahndungswürdig" halten.

Wenn ich Nicos Anliegen fehlinterpretiert und er eigentlich  
beabsichtigt haben sollte, sich entschützte Versionen dieser PDF- 
Dokumente zu bauen, um sie beispielsweise auf seinem Webserver zum  
Download für sich und ausgewählte Freunde bereitzuhalten, würde ich  
ebenfalls nicht mehr von "nicht ahndungswürdig" sprechen.



>> nachts zu fuß über die rote Ampel gegangen
(...)
>> von einem Streifenpolizisten einen Strafzettel (...) bekommen
(...)
>> Wenn niemand derartiges Beharren auf dem Gesetzestext als
>> unangemessen zu akzeptiereren vermag, scheine ich wohl einer
>> Fehleinschätzung zu unterliegen
(...)
> Und wieso ist das Duchsetzen von Gesetzen schlecht?

Mit dieser starken Verallgemeinerung versuchst Du mir eine Meinung in  
den Mund zu legen, die ich nicht vertrete.



> Wer darf Deiner Meinung nach entscheiden, ob oder
> wann ein Gesetz durchgesetzt wird oder nicht?

Nur der Richter natürlich.
Aber der Polizist, der das Gesetz durchzusetzen hat, sollte -- meiner  
Meinung nach -- dennoch nicht mit einem Verfahren wegen Rechtsbeugung  
belegt werden, wenn er Dir keinen Strafzettel gegeben hat, nachdem Du  
auf dem Behindertenparkplatz geparkt hast, um Deine gebärende Frau  
ins Krankenhaus zu bringen...



> Ich finde es auch gut, wenn ich es schaffe, einen
> Strafzettel zu verhindern, indem ich den Polizisten nett bitte.
> Wenn er sagt "Ist aber ein Regelverstoß, wird
> geahndet", ist das seinerseits weder Beharren auf
> dem Gesetzestext

Doch, genau das ist es.
Oder definierst Du "Beharren" anders als "etwas ohne Widerspruch  
duldend zu wollen"?



> noch unangemessen,

Meiner Meinung nach manchmal eben doch.



> sondern schlicht und einfach das Recht.

Ganz genau.



>> Danke für's Zuhören -- zum Glück lebe ich nicht mehr in Deutschland,
>> wo es mit der Obrigkeitshörigkeit offensichtlich nicht so weit her
>> ist... ;-)
>
> So gemeint wie geschrieben?

Nein, darum der zwinkernde Smiley -- zudem war "nicht so weit her"  
ein dummer Vertipper, ich hatte im Gegenteil anzudeuten versucht, daß  
ich viele deutsche Mitbürger für obrigkeitshörig hielte.

Übrigens glaube ich, daß in Deutschland Bürokratie und das  
konsequente Befolgen von Prinzipien stärker ausgeprägt sind als in  
anderen Ländern (was Vor- und Nachteile haben mag). Aber dies zu  
befürworten oder abzulehnen bleibt jedem selbst überlassen und sollte  
nicht auch noch Bestandteil dieser unglaublich weit vom Listenthema  
entfernten (und dennoch interessanten) Diskussion werden.

Wir können übrigens auch gerne auf PM umsteigen, falls alle anderen  
Partizipienten bereits ausgestiegen sein sollten (was bei einer  
Diskussion per Mailingliste allerdings schwierig zu erkennen ist --  
vielleicht verfolgt der eine oder die andere ja noch das Geschehen  
und möchte sich zu einem späteren Zeitpunkt mit guten Argumenten zu  
Wort melden).



> Wo lebst Du? Falls Du bereit bist, es zu sagen.

In Riga, Lettland, seit ca. einem Jahr -- kalte Winter, heiße Sommer,  
Hansestadt, die Bewohner sind den Ostdeutschen nicht unähnlich (wegen  
der Öffnung hin zum Westen vor fünfzehn Jahren), aber alles in allem  
ein bißchen verrückter ;-)



> Ansonsten: was bitte hat das Einhalten von
> Gesetzen oder die Ahndung von Gesetzesverstößen mit  
> Obrigkeitshörigkeit zu tun?

Ein Zusammenhang zwischen Obrigkeitshörigkeit und Beharren auf der  
Einhaltung eines Gesetzes im Wortlaut besteht durchaus:

"Obrigkeitshörigkeit" würde ich als das "bedingungslose Folgen einer  
Autorität" definieren.

Der Gesetzestext repräsentiert letztlich die Auffassung der Autorität  
"Staat" davon, wie das Miteinander seiner Bürger zu regeln sei.


Wünsche 'n schönes Wochenende,
Dirk




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