Re: Dokumentenarchiv
Oliver Fromme <[email protected]> Tue, 13 Mar 2018 11:00:24 +0100 (CET)
| Newsgroups | gmane.os.freebsd.questions.german |
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| Message-ID | <[email protected]> |
Polytropon wrote: > On Mon, 12 Mar 2018 11:35:28 +0100 (CET), Oliver Fromme wrote: > > Damit digitale Dokumente vom Finanzamt anerkannt werden, > > müssen sie eine qualifizierte elektronische Signatur gemäß > > Vertrauensdienstegesetz (VDG, ehemals Signaturgesetz SigG) > > haben. Zur Erstellung solcher Signaturen ist spezielle > > (kommerzielle) Soft- und Hardware notwendig, und man muss > > ein Zertifikat (oder mehrere) von einem akkreditierten > > Zertifizierungsdienstanbieter (ZDA) erwerben; diese werden > > von der Bundesnetzagentur verwaltet. > > Ja. Beim Software-Zertifikat ist das nur eine Datei, es ist > keine weitere Hardware erforderlich. In dem Fall kannst Du aber keine qualifizierten elektronischen Signaturen erstellen, sondern nur „einfache“ Signaturen. Für qualifizierte elektronische Signaturen hat der Gesetzgeber bewusst strenge technische Anforderungen definiert, da diese juristisch einer eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt sind (§ 126a BGB), mit allen Rechten und Pflichten, die sich daraus ergeben. Auch vor Gericht haben solche Dokumente die gleiche Beweiskraft wie Papier (§ 371a ZPO). Theoretisch könnten diese Anforderungen auch von einer reinen Softwarelösung erfüllt werden, aber in der Praxis wird nur Hardware zertifiziert, weil es dabei erheblich einfacher ist, die Integrität des Signaturschlüssels zu gewährleisten. Dabei handelt es sich um spezielle Prozessor-Chipkarten, die ein Klasse-3-Kartenlesegerät erfordern. Es gibt auch USB-Stöpsel (mit kleinem Display und Ziffern-Tasten), bei denen quasi die Chipkarte und das Lesegerät fest miteinander integriert sind. Übrigens, der Fachbegriff hierfür ist SSEE („sichere Signatur- erstellungseinheit“). Bei der BNetzA gibt es eine kleine FAQ zu dem Thema: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/ElektronischeVertrauensdienste/FAQ/_functions/faq_QES-table.html Wikipedia ist leider nur bedingt empfehlenswert, da sich die Artikel dort überwiegend noch auf das Signaturgesetz (SigG) beziehen, das es aber seit letztem Jahr nicht mehr gibt. > Gewisse Zertifikate scheinen sich auch im Gebrauch zu > verändern, der Benutzer muß sie regelmäßig sichern (aus > dem Programm heraus). Da ist mir jetzt unklar, was Du meinst. Ein Zertifikat ändert sich nicht. Im Gegenteil: Sobald sich irgendetwas daran ändert, wird es ungültig. > > Open Source Software gibt es dafür leider nicht. Ob es > > kommerzielle Produkte gibt, die unter Linux laufen (und > > dann evtl. auch unter dem Linuxulator von FreeBSD), weiß > > ich nicht, aber ich bezweifle es. > > Ich finde es eine absolute Frechheit, daß der Staat hier > erzwingt, daß proprietäre, d. h. für kein Audit und keine > Inspektion durch die Betroffenen, nur kommerziell verfügbare > Systeme genutzt werden können, um mit den staatlichen Stellen > digital kommunizieren zu können - und das Ganze natürlich > ausschließlich auf Basis von "Windows" (besonders sicher!). > Import, Export, Kommunikation mit Zusatzprogrammen? Is nich! > Gips nich! Hier, kaufen Sie lieber was von UNS! „Der Staat“ hat sich natürlich nicht auf Windows festgelegt. Theoretisch ist es durchaus möglich, dass jemand eine Software für Linux / BSD schreibt und zertifizieren lässt, die mit der o. g. Hardware in geeigneter Weise kommuniziert. Vielleicht gibt es sowas sogar und ich weiß es nur nicht? Vielleicht läuft entsprechende Windows-Software auch mit WINE unter Linux / BSD. Nicht dass das eine besonders schöne Lösung wäre, aber besser als nichts. Gruß ― Olli -- Oliver Fromme, München -- FreeBSD + DragonFly BSD ``We are all but compressed light'' - Albert Einstein To Unsubscribe: send mail to [email protected] with "unsubscribe de-bsd-questions" in the body of the message