AW: Re: Rechtslage bei Fotoaufnahmen

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schrieb am Donnerstag, 20. Mai 2004 00:16:

> Lothar Kimmeringer wrote:
>
>>> Also: Rein in die Museen und Fotos für die Wikipedia machen!
>> Ohne Blitz kann das AFAIK gar nicht verboten werden. Solcherart
>
> jetzt würde ich aber doch gerne mal wissen, wie Du diese Aussage genau
> begründest; in vielen Museen und anderen öffentlichen Einrichtungen
> ist
> das Fotografieren qua Hausordnung und Hausrecht auch ohne Blitz
> definitv verboten und wird auch so durchgesetzt, so etwa im
> Gutenbergmuseum in
> Mainz oder in der Deutschen Bibliothek in Leipzig. Ich fürchte, dass
> Du Verwertungs- und Eigentumsrechte verwechselt.

Auch wenn ich mich in diesem Gebiet nicht auskenne: Nur, weil etwas
irgendwo steht, dass es Verboten ist, heißt das noch lange nicht, das
das auch gesetzeskonform ist. Viele Verträge enthalten Punkte, die
schlicht nichtig sind. Man kann sie glauben und sie reinlegen lassen
oder man kann nachsehen.
Könnte mir denken, das die Museen es auch erstmal reingeschrieben haben,
aber wie gesagt, aller nur IMHO.

Mit freundlichen Grüssen
DaB.
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> gruss
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