AW: Re: Rechtslage bei Fotoaufnahmen
"DaB." <"DaB."@gmx.de>
| Newsgroups | gmane.science.linguistics.wikipedia.deutsch |
|---|---|
| Message-ID | <[email protected]> |
[email protected] <> schrieb am Donnerstag, 20. Mai 2004 00:16: > Lothar Kimmeringer wrote: > >>> Also: Rein in die Museen und Fotos für die Wikipedia machen! >> Ohne Blitz kann das AFAIK gar nicht verboten werden. Solcherart > > jetzt würde ich aber doch gerne mal wissen, wie Du diese Aussage genau > begründest; in vielen Museen und anderen öffentlichen Einrichtungen > ist > das Fotografieren qua Hausordnung und Hausrecht auch ohne Blitz > definitv verboten und wird auch so durchgesetzt, so etwa im > Gutenbergmuseum in > Mainz oder in der Deutschen Bibliothek in Leipzig. Ich fürchte, dass > Du Verwertungs- und Eigentumsrechte verwechselt. Auch wenn ich mich in diesem Gebiet nicht auskenne: Nur, weil etwas irgendwo steht, dass es Verboten ist, heiÃt das noch lange nicht, das das auch gesetzeskonform ist. Viele Verträge enthalten Punkte, die schlicht nichtig sind. Man kann sie glauben und sie reinlegen lassen oder man kann nachsehen. Könnte mir denken, das die Museen es auch erstmal reingeschrieben haben, aber wie gesagt, aller nur IMHO. Mit freundlichen Grüssen DaB. - Aktiver Mitarbeiter der Wikipedia [A] - - Aufbauhelfer des Wiktionarys [B] - Hier folgen nun die Links der eMail: [A] - http://de.wikipedia.org [B] - http://de.wiktionary.org > gruss > Melvin > _______________________________________________ > WikiDE-l mailing list > [email protected] > http://mail.wikipedia.org/mailman/listinfo/wikide-l