Re: URV und Buchfotografieren

"Klaus Graf" <[email protected]>
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Message-ID <[email protected]>
On Thu, 17 Feb 2005 14:54:13 +0100
 "Agon S. Buchholz" <[email protected]> wrote:

> So weit ich das damals verstanden habe, kann der Verlag
> oder die Organisation, die ein gemeinfreies Werk
> nachdruckt, ein Leistungsschutzrecht (?) auf die
> Reproduktion geltend machen. So wird das beispielsweise
> bei Digitalisierungsprojekten gehandhabt, die gemeinfreie
> Enzyklopädien mit öffentlichen Mitteln (!) für das
> Internet aufbereiten: Die erheben ein "Copyright" auf
> ihre digitalen Reproduktionen, die dann vermutlich erst
> nach weiteren 50 Jahren gemeinfrei werden, obwohl die
> gescannte Vorlage bereits seit 200 Jahren gemeinfrei ist
> :-(

Die einschlaegigen Fragen sind abschliessend auf der Seite
Bildrechte geklaert. Wer anderer Meinung ist, darf gern
einen Rechtsanwalt beauftragen. Ich verzichte darauf, die
unbelegten und abwegigen Mutmassungen von asb detailliert
richtigzustellen.

Es gibt kein Leistungsschutzrecht fuer den Reprint eines
gemeinfreien Werks.

Klaus Graf
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