Re: [VereinDE-l] Frage, ob eine nacht raegliche Kandidatur zum Ersten Vorsitzenden moegli ch ist (was: Re: Rücknahme meiner Kandidatu r für den Beisitz, Bestätigung der Kandidatur für den 2. Vorsitz)

Michail Jungierek <[email protected]>
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Message-ID <m2v5c2d27f61004230800o3882b0a7t2ecac2f244a354d5__46966.2844822325$1323092811$gmane$org@mail.gmail.com>
Hallo,

Am 23. April 2010 16:45 schrieb Thomas Koenig <[email protected]>:

> Da es sonst niemand zu geben scheint, der aus meiner Sicht besser als
> Sebastian fuer das Amt des Ersten Vorsitzenden geeignet waere (ich habe
> im Vorfeld meherere Leute versucht zu ueberzeugen zum Ersten
> Vorsitzenden anzutreten) und antreten will, wuerde ich auch gerne mit
> dem handicap keine Briefwahlstimmen bekommen zu koennen (oder vielleicht
> gaebe es ja eine write-in-Moeglichkeit?) gegen Sebastian als Ersten
> Vorsitzenden antreten. Kannst Du bitte abklaeren lassen, ob das
> rechtlich geht?
>

Nein, das ist nicht mehr möglich. Da ist die Satzung eindeutig: §8 Abs. 2
Satz 2 bestimmt: "Einsprüche gegen die Tagesordnung und Wahlvorschläge sowie
eigene Anträge der Mitglieder müssen beim Vorstand spätestens vier Wochen
vor der Mitgliederversammlung eingegangen sein."

Außerdem geht das mE auch ziemlich deutlich aus der Stellungnahme unserer
Rechtsanwälte hervor, auch wenn es dabei um die Beistzer ging.

Gruß

Michail
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