Re: Eingescannter LaTeX-Begleiter und Urheberrecht (was: Hervorhebung im Index)

"Ralf Steinle" (via tex-d-l Mailing List) <[email protected]>
Newsgroups gmane.comp.tex.german
Message-ID <[email protected]>
Am Fri, 23 Sep 2022 02:58:03 +0200
schrieb Marcus Glöder (via tex-d-l Mailing List)
<[email protected]>:

> Deshalb nehme ich an, dass es vollkommen legal ist, das eingescannte
> Buch als PDF ins Netz zu stellen. Soweit an dieser Stelle.

Ich habe mir das jetzt auch angesehen und nehme das nicht an. Zumindest
steht nirgends auf der Downloadseite und auch nicht im PDF, dass das
Buch-PDF unter eine Copyleft-Lizenz wie CC gestellt wurde. Da müssten
nämlich alle Rechteinhaber*innen zustimmen und das sollte dann auch
irgendwo vermerkt sein. Vermutlich hätten die Autor*innen
und der Verlag einen solchen Schritt irgendwo verkündet. Kann mir nicht
vorstellen, dass das bei DANTE nicht bekannt wäre. Hier findet man auch
keinen Hinweis darauf:
https://de.wikipedia.org/wiki/LaTeX#Handb%C3%BCcher

* Die Autorinnen und Autoren haben das Urheberrecht an den Texten. Und
  das gilt 70 Jahre bis nach ihrem Tod. Das Buch kann also nicht
  rechtefrei sein. Es ist dabei vollkommen egal, ob das Buch vergriffen
  ist, 15 oder 20 Jahre alt ist. Solange das Urheberrecht nicht
  erloschen ist, haben alle Autorinnen zum Beispiel Anspruch an
  Vergütungen aus der VG Wort, wenn ihr Werk in Bibliotheken steht oder
  Teile daraus publiziert werden. Bei dieser Kopie ist das
  ausgeschlossen.
* Der Verlag hat wahrscheinlich die Nutzungsrechte (nicht die
  Urheberrechte, die hatte er nie) am Buch verloren. Damit wären sie
  wieder an die Autoren zurückgefallen.
* In der Regel sind neben dem Layout (das hat Frank
  Mittelbach himself gemacht) auch Grafiken und Fotos im Zweifel ein
  eigenständiges Werk und damit urheberrechtlich geschützt.

Stutzig macht, das ist die Form des PDFs. Das ist nämlich
keineswegs ein grafischer Scan des Buchs, sondern das könnte aus dem
Druckpdf erzeugt worden. Wer hat so etwas, außer Layouter, Verlag und
Druckerei?

Im Zweifelsfall ist das ein illegaler Upload, solange es
keine gegenteiligen verbindlichen Infos gibt. Verbreiten würde ich den
an deiner Stelle nicht. 

Beste Grüße
 Ralf

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