Re: Eingescannter LaTeX-Begleiter und Urheberrecht (was: Hervorhebung im Index)
Christine Römer <[email protected]>
| Newsgroups | gmane.comp.tex.german |
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Hallo, wie in der DTK, 4/2013, S. 46ff. nachgelesen werden kann, ist derLaTeX Begleiter (LaTeX Companion) 2013 alsE-Book (PDF, EPUB und Mobi) authorisiert bei informIT für 23.99 € (jedoch inhaltlich nicht verändert) erschienen. Mit Gruß Christine Am 24.09.2022 um 20:02 schrieb Ralf Steinle (via tex-d-l Mailing List): > Am Fri, 23 Sep 2022 02:58:03 +0200 > schrieb Marcus Glöder (via tex-d-l Mailing List) > <[email protected]>: > >> Deshalb nehme ich an, dass es vollkommen legal ist, das eingescannte >> Buch als PDF ins Netz zu stellen. Soweit an dieser Stelle. > Ich habe mir das jetzt auch angesehen und nehme das nicht an. Zumindest > steht nirgends auf der Downloadseite und auch nicht im PDF, dass das > Buch-PDF unter eine Copyleft-Lizenz wie CC gestellt wurde. Da müssten > nämlich alle Rechteinhaber*innen zustimmen und das sollte dann auch > irgendwo vermerkt sein. Vermutlich hätten die Autor*innen > und der Verlag einen solchen Schritt irgendwo verkündet. Kann mir nicht > vorstellen, dass das bei DANTE nicht bekannt wäre. Hier findet man auch > keinen Hinweis darauf: > https://de.wikipedia.org/wiki/LaTeX#Handb%C3%BCcher > > * Die Autorinnen und Autoren haben das Urheberrecht an den Texten. Und > das gilt 70 Jahre bis nach ihrem Tod. Das Buch kann also nicht > rechtefrei sein. Es ist dabei vollkommen egal, ob das Buch vergriffen > ist, 15 oder 20 Jahre alt ist. Solange das Urheberrecht nicht > erloschen ist, haben alle Autorinnen zum Beispiel Anspruch an > Vergütungen aus der VG Wort, wenn ihr Werk in Bibliotheken steht oder > Teile daraus publiziert werden. Bei dieser Kopie ist das > ausgeschlossen. > * Der Verlag hat wahrscheinlich die Nutzungsrechte (nicht die > Urheberrechte, die hatte er nie) am Buch verloren. Damit wären sie > wieder an die Autoren zurückgefallen. > * In der Regel sind neben dem Layout (das hat Frank > Mittelbach himself gemacht) auch Grafiken und Fotos im Zweifel ein > eigenständiges Werk und damit urheberrechtlich geschützt. > > Stutzig macht, das ist die Form des PDFs. Das ist nämlich > keineswegs ein grafischer Scan des Buchs, sondern das könnte aus dem > Druckpdf erzeugt worden. Wer hat so etwas, außer Layouter, Verlag und > Druckerei? > > Im Zweifelsfall ist das ein illegaler Upload, solange es > keine gegenteiligen verbindlichen Infos gibt. Verbreiten würde ich den > an deiner Stelle nicht. > > Beste Grüße > Ralf > > -- www.christine-roemer.de https://www.narr.de/blog/post/streit-um-worter/ -- FAQ: http://texfragen.de/ Durchsuchbares Archiv: https://www.listserv.dfn.de/sympa/arc/tex-d-l Unsubscribe/Verwaltung: https://www.listserv.dfn.de/sympa/info/tex-d-l