Re: Eingescannter LaTeX-Begleiter und Urheberrecht (was: Hervorhebung im Index)

Christine Römer <[email protected]>
Newsgroups gmane.comp.tex.german
Message-ID <[email protected]>
Hallo,

wie in der DTK, 4/2013, S. 46ff. nachgelesen werden kann, ist derLaTeX 
Begleiter (LaTeX Companion) 2013 alsE-Book (PDF, EPUB und Mobi) 
authorisiert bei informIT für 23.99 € (jedoch inhaltlich nicht 
verändert) erschienen.

Mit Gruß

Christine

Am 24.09.2022 um 20:02 schrieb Ralf Steinle (via tex-d-l Mailing List):
> Am Fri, 23 Sep 2022 02:58:03 +0200
> schrieb Marcus Glöder (via tex-d-l Mailing List)
> <[email protected]>:
>
>> Deshalb nehme ich an, dass es vollkommen legal ist, das eingescannte
>> Buch als PDF ins Netz zu stellen. Soweit an dieser Stelle.
> Ich habe mir das jetzt auch angesehen und nehme das nicht an. Zumindest
> steht nirgends auf der Downloadseite und auch nicht im PDF, dass das
> Buch-PDF unter eine Copyleft-Lizenz wie CC gestellt wurde. Da müssten
> nämlich alle Rechteinhaber*innen zustimmen und das sollte dann auch
> irgendwo vermerkt sein. Vermutlich hätten die Autor*innen
> und der Verlag einen solchen Schritt irgendwo verkündet. Kann mir nicht
> vorstellen, dass das bei DANTE nicht bekannt wäre. Hier findet man auch
> keinen Hinweis darauf:
> https://de.wikipedia.org/wiki/LaTeX#Handb%C3%BCcher
>
> * Die Autorinnen und Autoren haben das Urheberrecht an den Texten. Und
>    das gilt 70 Jahre bis nach ihrem Tod. Das Buch kann also nicht
>    rechtefrei sein. Es ist dabei vollkommen egal, ob das Buch vergriffen
>    ist, 15 oder 20 Jahre alt ist. Solange das Urheberrecht nicht
>    erloschen ist, haben alle Autorinnen zum Beispiel Anspruch an
>    Vergütungen aus der VG Wort, wenn ihr Werk in Bibliotheken steht oder
>    Teile daraus publiziert werden. Bei dieser Kopie ist das
>    ausgeschlossen.
> * Der Verlag hat wahrscheinlich die Nutzungsrechte (nicht die
>    Urheberrechte, die hatte er nie) am Buch verloren. Damit wären sie
>    wieder an die Autoren zurückgefallen.
> * In der Regel sind neben dem Layout (das hat Frank
>    Mittelbach himself gemacht) auch Grafiken und Fotos im Zweifel ein
>    eigenständiges Werk und damit urheberrechtlich geschützt.
>
> Stutzig macht, das ist die Form des PDFs. Das ist nämlich
> keineswegs ein grafischer Scan des Buchs, sondern das könnte aus dem
> Druckpdf erzeugt worden. Wer hat so etwas, außer Layouter, Verlag und
> Druckerei?
>
> Im Zweifelsfall ist das ein illegaler Upload, solange es
> keine gegenteiligen verbindlichen Infos gibt. Verbreiten würde ich den
> an deiner Stelle nicht.
>
> Beste Grüße
>   Ralf
>
>
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