[ffii] BMJ befuerwortet weiterhin Ratsposition, Bundestag laeuft ins Leere

[email protected] (PILCH Hartmut) Fri, 18 Mar 2005 02:57:48 +0100 (CET)
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BMJ bef=FCrwortet weiterhin Ratsposition, Bundestag l=E4uft ins Leere
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17. M=E4rz 2005 -- Das BMJ hat auf ein Schreiben eines besorgten
Softwareentwicklers zur Softwarepatentrichtlinie geantwortet.  Anders
als der Bundestag sieht das BMJ nach wie vor keine Probleme in der
Ratsposition.  Es behauptet weiterhin, dass es in dieser nicht um
Software gehe, und spielt dabei in irref=FChrender und
definitionswidriger Weise mit Worten.  Den Forderungen des Bundestages
r=E4umt das BMJ immerhin -- hierin freundlicher als neulich das BMWA --
einen abstraken Spielraum ein.  Aber es ist zu bef=FCrchten, dass in der
vom BMJ bevorzugten (und hier nicht n=E4her ausgef=FChrten) Konretisierun=
g
dieser Spielraum auf Null zusammenschrumpft.

Im folgenden geben wir den BMJ-Text mit eingestreuten Kommentaren und
Fragen wieder.

 http://wiki.ffii.org/LtrBmjRink0503De
 [...]

 vielen Dank f=FCr Ihr Schreiben vom 9. Februar 2005 zur Richtlinie =FCbe=
r
 die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen.

 Die derzeit diskutierte Richtlinie dient dem Zweck, die in den
 Mitgliedstaaten der Europ=E4ischen Union bestehenden und sehr allgemeine=
n
 Vorschriften zur Patentierung von Erfindungen f=FCr den Teilbereich der
 computerimplementierten Erfindungen konkreter auszugestalten.
 Computerimplementierte Erfindungen sind =AD vereinfacht gesagt =AD solch=
e
 Erfindungen, bei denen ein Computer oder ein Computerprogramm im
 Zusammenhang mit einer Hardware verwendet wird, wie z.B. beim
 Antiblockiersystem ABS.

Diese Aussage ist falsch.  "Computer-Implementierte Erfindungen" sind
laut den =FCblichen und vom BMJ bef=FCrworteten Defitinionen gerade nicht
reine Softwarel=F6sungen, gekennzeichnet nicht durch Einsatz von
Bremskr=E4ften sondern durch Einsparen von Rechenressourcen auf einem
Universalrechner.  Eine Umdefinition des Begriffes im ABS-Sinne, wie
sie das Europ=E4ische Parlament im September 2003 vorschlug, hat das BMJ
im EU-Rat abgelehnt.[1]

 Mit der angestrebten Konkretisierung, die im Wesentlichen auf die von
 der Rechtsprechung entwickelten Grunds=E4tze zur=FCckgreift, soll
 gleichzeitig eine europaweite Harmonisierung erreicht werden. Dar=FCber
 hinaus geht es aber auch um die eindeutige Festschreibung der Grenzen
 des Patentschutzes, wof=FCr sich Deutschland von Beginn der Verhandlunge=
n
 =FCber die Richtlinie an mit Erfolg eingesetzt hat. Die Bundesregierung
 lehnt es ab, computerimplementierten Erfindungen generell den
 Patentschutz zu versagen. Gleichzeitig wendet sie sich aber gegen eine
 Ausweitung des Patentschutzes f=FCr computerimplementierte Erfindungen.
 Patente f=FCr Software d=FCrfen weiterhin nicht erlaubt werden.

 Inhaltlich sehen weder die Fassung des Europ=E4ischen Parlaments noch di=
e
 des Rates eine Ausweitung der Patentierungsm=F6glichkeiten vor.
 Computerprogramme als solche k=F6nnen nach dem aktuellen
 Richtlinienvorschlag nicht durch Patente gesch=FCtzt werden, ebenso weni=
g
 sch=FCtzbar sind kaufm=E4nnische Gesch=E4ftsmethoden. Voraussetzung f=FC=
r den
 Patentschutz in Europa ist und bleibt, dass nur technische Erfindungen
 gesch=FCtzt werden k=F6nnen. Dies ist ein ganz wesentlicher Unterschied =
zum
 US-amerikanischen Patentrecht, nach dem alles "N=FCtzliche", also auch
 kaufm=E4nnische Gesch=E4ftsmethoden und reine Software, dem Patentschutz
 zug=E4nglich sind.

Diese Aussage ist ebenfalls bekannterma=DFen grob falsch.  Der
kontextfremde Patentierbarkeitsausschluss von "Programmen bin Quell-
oder Bin=E4rform" durch den Ratsbeschluss ist nicht mehr als ein
irref=FChrendes Wortspiel[2].  Gerade das BMJ hat im Rat durchgesetzt,
dass Programme im Patentkontext Anspruchsgegenstand werden k=F6nnen, und
die vom Ratstext gest=FCtzte Praxis des Europ=E4ischen Patentamtes
unterscheidet sich aus Sicht des (hier vom BMJ addressierten)
Softwarebranche nicht nennenswert von der des US-Patentamtes[3].

 Das Rechtsetzungsverfahren f=FCr die Richtlinie begann Anfang 2002 mit d=
er
 Vorlage eines Vorschlags der Kommission, in den einige zuvor eingeholte
 Gutachten eingeflossen waren. Das Europ=E4ische Parlament hat den
 Kommissionsentwurf dann beraten, dessen erste Lesung im September 2003
 beendet und das Ergebnis an den Rat weitergeleitet. Nach zahlreichen
 Expertensitzungen mit intensiven Beratungen wurde im Rat am 18. Mai 2004
 mit qualifizierter Mehrheit eine politische Einigung =FCber den
 "Gemeinsamen Standpunkt" des Rates erzielt, der am 07. M=E4rz 2005
 formell beschlossen wurde.

Es handelt sich laut Verfahrensregeln des Rates um eine eigenst=E4ndige
Entscheidung.  Die Herabstufung zum "formellen Beschluss" ist eine von
Ministerialbeamten und Ratsdiplomaten gepflegte "ungeschriebene
Regel".  Sie entzieht die Man=F6ver der letzten Minute, mit denen etwa
das BMJ die genannten irref=FChrenden Wortspiele am 18. Mai 2004 in den
Ratstext einbrachte, jeder parlamentarischen Kontrolle.

Ob am 7. M=E4rz in korrekter Weise ein "Gemeinsamer Standpunkt" zustande
kam, erscheint h=F6chst zweifelhaft.  Unsere 23 Fragen an den Rat harren
der Beantwortung.  Sie liegen inzwischen in deutscher =DCbersetzung
vor[4].  Auch an der Sicht der Bundesregierung sind wir interessiert.

Ferner w=FCrde uns interessieren, ob und wie laut Meinung der
Bundesregierung der Bundestag k=FCnftig die M=F6glichkeit einer Kontrolle
von "politischen Vereinbarungen" des Rates erlangen soll, und
inwieweit die EU-Verfassung in diesem Fall etwas an der
Einflusslosigkeit des Bundestages ge=E4ndert h=E4tte.[5]

 Jetzt wird sich das Europ=E4ische Parlament erneut mit dem
 Richtlinienvorhaben befassen und auch die inzwischen formulierte
 Position des Deutschen Bundestages aufgreifen k=F6nnen. Die
 Bundesregierung w=FCrde insbesondere die Aufnahme einer tragf=E4higen
 Technikdefinition und einer mit dem TRIPS-Abkommen konformen
 Interoperabilit=E4tsklausel begr=FC=DFen.

Hiermit scheint das BMJ anzudeuten, dass die vom EP vorgeschlagene
Version von Art 6a nicht TRIPs-konform sei.  Es w=E4re nun interessant,
zu erfahren, welche Variante dieser Formel laut Meinung des BMJ ggf
TRIPs-konform sein k=F6nnte.

 Insgesamt gesehen wird die Richtlinie in der Ratsfassung die heute
 g=FCltige Rechtslage allerdings nicht wesentlich =E4ndern=20

Das BMJ geht hier von einer Verabschiedung der Ratsfassung aus und
bef=FCrwortet diese.  Es versucht nach wie vor, diese gesetzgeberische
Ma=DFnahme mit dem unwahrhaftigen[6] und belanglosen Argument des
"Status Quo" (Besitzstandswahrung) zu rechtfertigen.

  und daher kaum Auswirkungen auf den Einsatz von
  Open-Source-Projekten haben, die im =DCbrigen auch von der
  Bundesregierung gef=F6rdert werden.

Projekte der freien und propriet=E4ren Software werden bereits heute von
der europ=E4ischen Patentjustiz gesch=E4digt.  Wir haben das BMJ
des=F6fteren davon unterrichtet[7].

Niemand will dem BMJ unterstellen, dass es an einer Sch=E4digung von
Softwareentwicklern interessiert sei.  Es nimmt sie lediglich Kauf.
Andere Interessen scheinen Vorrang zu genie=DFen. Welche Interessen das
sind, erkl=E4rt das BMJ auch diesmal nicht.

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Zusatzinformationen
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[1] Zum Begriff "computer-implementierte Erfindungen" s.

    Was ist eine computer-implementierte Erfindung?
    http://swpat.ffii.org/papiere/eubsa-swpat0202/kinv/index.de.html=20

    Man vergleiche dazu Art. 2a der Richtlinie des Parlaments vs
    Rates

    http://swpat.ffii.org/papiere/europarl0309/cons0401/tab/

    Eine Umdefinition des Parlamentes, die daf=FCr gesorgt h=E4tte,
    dass der Begriff mit der vom BMJ behaupteten Bedeutung
    =FCbereinstimmt, hat der EU-Rat und mit ihm das BMJ abgelehnt.

[2] Irref=FChrende Wortspiele im Ratstext: wie dieser Text Software
    unbegrenzt patentierbar macht und zugleich bisherige
    Patentierbarkeitsausschl=FCsse in ihrem Wortlaut bekr=E4ftigt und
    in ihrer Substanz aushebelt:

     http://swpat.ffii.org/briefe/cons0406/text/index.de.html
     http://swpat.ffii.org/jmaebe/cons.html

[3] Zur Praxis des Europ=E4ischen Patentamtes s.

    http://webshop.ffii.org/
    http://swpat.ffii.org/patents/
    http://swpat.ffii.org/patents/txt/ep/last/

[4] 23 Fragen an den Rat, deutsche Fassung

    http://wiki.ffii.org/LtrFfiiCons050308De

[5] s. Bundestagsanh=F6rung zur EU-Verfassung
    http://wiki.ffii.org/Bundestag050316De

    Das Softwarepatent-Fallbeispiel erscheint kaum geeignet, den
    allerseits vorgetragenen Optimismus bez=FCglich der angeblich
    parlamentsst=E4rkenden Wirkung der EU-Verfassung zu untermauern.

[6] Art 52 EP=DC: Auslegung und Revision
    http://swpat.ffii.org/analyse/epue52/

    Die Dokumentation zeigt, dass die derzeitige Rechtsprechung
    des EPA den Auslegngsspielraum des Gesetzes verlassen hat
    und dass ohne diesen Hintergrund das EU-Richtlinienprojekt
    nicht zu verstehen ist.

    S. auch die neue Studie von Maria Allessandra Rossi hierzu:
    http://wiki.ffii.org/Rossi050310En

    Das "Status-Quo"-Argument vertr=E4gt sich auch nicht mit der
    Forderung nach "Harmonisierung".  Wo die Gesetzeslage=20
    "verworren" oder "uneinheitlich" ist, gibt es gerade keinen
    Status Quo.  Einen Status Quo kann man nicht harmonisieren.

[7] Einige Beispiele f=FCr Sch=E4digungen freier/quelloffener
    Software finden sich unter

         http://swpat.ffii.org/patente/wirkungen/index.de.html
	 http://wiki.ffii.org/SwpikxraniDe
	 http://wiki.ffii.org/SwpikxraniEn

    Das=20

         Video-LAN-Projekt
         http://swpat.ffii.org/patents/effects/videolan/=20

    sieht sich derzeit wegen Drohungen mit einem EPA-Patent
    kurz vor der Aufl=F6sung.

    Der freiberufliche Entwickler Bernd Herd berichtete vor 1 Jahr auf
    einem Parlamentarischem Abend des FFII anwesenden BMJ-Vertretern
    dar=FCber, wie gleich 3 seiner Projekte (die in freie Software
    m=FCnden sollten) durch Patente zum Abbruch gezwungen wurden.

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Kontakt
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Hartmut Pilch, M=FCnchen
phm at ffii org
tel. +49 (0)89 18979927
tel. +49 (0)174 7313590

Christian Cornelssen, Berlin
ccorn at ffii org
tel. +49 (0)30 7056358

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=DCber den FFII -- http://www.ffii.org
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Der FFII ist ein in M=FCnchen eingetragener gemeinn=FCtziger Verein f=FCr
Volksbildung im Bereich der Datenverarbeitung. Der FFII unterst=FCtzt
die Entwicklung =F6ffentlicher Informationsg=FCter auf Grundlage des
Urheberrechts, freien Wettbewerbs und offener Standards. =DCber 500
Mitglieder, 1200 Firmen und 80000 Unterst=FCtzer haben den FFII mit
der Vertretung ihrer Interessen im Bereich der Gesetzgebung zu
Software-Eigentumsrechten beauftragt.

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Hartmut Pilch, FFII e.V. B=FCro M=FCnchen +498918979927 Br=FCssel +322739=
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Datenverarbeitung ist kein Gebiet der Technik    http://swpat.ffii.org/
390.000 Stimmen 3000 Firmen gegen Logikpatente   http://noepatents.org/


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