[ffii] BMJ befuerwortet weiterhin Ratsposition, Bundestag laeuft ins Leere
[email protected] (PILCH Hartmut) Fri, 18 Mar 2005 03:18:46 +0100 (CET)
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PRESSEERKL=C4RUNG FFII -- [ Deutschland / Wirtschaft / EDV ] -- korrigier=
t
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BMJ bef=FCrwortet weiterhin Ratsposition, Bundestag l=E4uft ins Leere
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17. M=E4rz 2005 -- Das BMJ hat auf ein Schreiben eines besorgten
Softwareentwicklers zur Softwarepatentrichtlinie geantwortet. Anders
als der Bundestag sieht das BMJ nach wie vor keine Probleme in der
Ratsposition. Es behauptet weiterhin, dass es in dieser nicht um
Software gehe, und spielt dabei in irref=FChrender und Weise mit Worten.
Den Forderungen des Bundestages r=E4umt das BMJ immerhin -- hierin
freundlicher als neulich das BMWA -- einen abstraken Spielraum ein.
Aber es ist zu bef=FCrchten, dass in der vom BMJ bevorzugten (und hier
nicht n=E4her ausgef=FChrten) Konretisierung dieser Spielraum auf Null
zusammenschrumpft.
Im folgenden geben wir den BMJ-Text mit eingestreuten Kommentaren und
Fragen wieder.
http://wiki.ffii.org/LtrBmjRink0503De
[...]
vielen Dank f=FCr Ihr Schreiben vom 9. Februar 2005 zur Richtlinie =FCbe=
r
die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen.
Die derzeit diskutierte Richtlinie dient dem Zweck, die in den
Mitgliedstaaten der Europ=E4ischen Union bestehenden und sehr allgemeine=
n
Vorschriften zur Patentierung von Erfindungen f=FCr den Teilbereich der
computerimplementierten Erfindungen konkreter auszugestalten.
Computerimplementierte Erfindungen sind =AD vereinfacht gesagt =AD solch=
e
Erfindungen, bei denen ein Computer oder ein Computerprogramm im
Zusammenhang mit einer Hardware verwendet wird, wie z.B. beim
Antiblockiersystem ABS.
Diese Aussage ist falsch. "Computer-Implementierte Erfindungen" sind
laut den =FCblichen und vom BMJ bef=FCrworteten Defitinionen gerade nicht
Bremssysteme und dergleichen sondern reine Softwarel=F6sungen, die auf
B=FCro-PCs ablaufen. Eine Umdefinition des Begriffes im ABS-Sinne, wie
sie das Europ=E4ische Parlament im September 2003 vorschlug, hat das BMJ
im EU-Rat abgelehnt.[1]
Mit der angestrebten Konkretisierung, die im Wesentlichen auf die von
der Rechtsprechung entwickelten Grunds=E4tze zur=FCckgreift, soll
gleichzeitig eine europaweite Harmonisierung erreicht werden. Dar=FCber
hinaus geht es aber auch um die eindeutige Festschreibung der Grenzen
des Patentschutzes, wof=FCr sich Deutschland von Beginn der Verhandlunge=
n
=FCber die Richtlinie an mit Erfolg eingesetzt hat. Die Bundesregierung
lehnt es ab, computerimplementierten Erfindungen generell den
Patentschutz zu versagen. Gleichzeitig wendet sie sich aber gegen eine
Ausweitung des Patentschutzes f=FCr computerimplementierte Erfindungen.
Patente f=FCr Software d=FCrfen weiterhin nicht erlaubt werden.
Inhaltlich sehen weder die Fassung des Europ=E4ischen Parlaments noch di=
e
des Rates eine Ausweitung der Patentierungsm=F6glichkeiten vor.
Computerprogramme als solche k=F6nnen nach dem aktuellen
Richtlinienvorschlag nicht durch Patente gesch=FCtzt werden, ebenso weni=
g
sch=FCtzbar sind kaufm=E4nnische Gesch=E4ftsmethoden. Voraussetzung f=FC=
r den
Patentschutz in Europa ist und bleibt, dass nur technische Erfindungen
gesch=FCtzt werden k=F6nnen. Dies ist ein ganz wesentlicher Unterschied =
zum
US-amerikanischen Patentrecht, nach dem alles "N=FCtzliche", also auch
kaufm=E4nnische Gesch=E4ftsmethoden und reine Software, dem Patentschutz
zug=E4nglich sind.
Diese Aussage ist ebenfalls bekannterma=DFen falsch. Das Verbot der
Patentierung von Urheberrechtskonstrukten ("Programme in Quell- oder
Bin=E4rform") durch den Ratsbeschluss ist nicht mehr als ein
irref=FChrendes Wortspiel[2]. Gerade das BMJ hat im Rat durchgesetzt,
dass Programme im Patentkontext beansprucht werden k=F6nnen, und die vom
Ratstext gest=FCtzte Praxis des Europ=E4ischen Patentamtes unterscheidet
sich aus Sicht des (hier vom BMJ addressierten) Softwarebranche nicht
nennenswert von der des US-Patentamtes[3].
Das Rechtsetzungsverfahren f=FCr die Richtlinie begann Anfang 2002 mit d=
er
Vorlage eines Vorschlags der Kommission, in den einige zuvor eingeholte
Gutachten eingeflossen waren. Das Europ=E4ische Parlament hat den
Kommissionsentwurf dann beraten, dessen erste Lesung im September 2003
beendet und das Ergebnis an den Rat weitergeleitet. Nach zahlreichen
Expertensitzungen mit intensiven Beratungen wurde im Rat am 18. Mai 2004
mit qualifizierter Mehrheit eine politische Einigung =FCber den
"Gemeinsamen Standpunkt" des Rates erzielt, der am 07. M=E4rz 2005
formell beschlossen wurde.
Es handelt sich laut Verfahrensregeln des Rates um eine eigenst=E4ndige
Entscheidung. Die Herabstufung zum "formellen Beschluss" ist eine von
Ministerialbeamten und Ratsdiplomaten gepflegte "ungeschriebene
Regel". Sie entzieht die Man=F6ver der letzten Minute, mit denen etwa
das BMJ die genannten irref=FChrenden Wortspiele am 18. Mai 2004 in den
Ratstext einbrachte, jeder parlamentarischen Kontrolle.
Ob am 7. M=E4rz in korrekter Weise ein "Gemeinsamer Standpunkt" zustande
kam, erscheint h=F6chst zweifelhaft. Unsere 23 Fragen an den Rat harren
der Beantwortung. Sie liegen inzwischen in deutscher =DCbersetzung
vor[4]. Auch an der Sicht des BMJ sind wir interessiert. Was ist im
Rat passiert?
Ferner w=FCrde uns interessieren, ob und wie laut Meinung der
Bundesregierung der Bundestag k=FCnftig die M=F6glichkeit einer Kontrolle
von "politischen Vereinbarungen" des Rates erlangen soll, und
inwieweit die EU-Verfassung in diesem Fall etwas an der
Einflusslosigkeit des Bundestages ge=E4ndert h=E4tte.[5]
Jetzt wird sich das Europ=E4ische Parlament erneut mit dem
Richtlinienvorhaben befassen und auch die inzwischen formulierte
Position des Deutschen Bundestages aufgreifen k=F6nnen. Die
Bundesregierung w=FCrde insbesondere die Aufnahme einer tragf=E4higen
Technikdefinition und einer mit dem TRIPS-Abkommen konformen
Interoperabilit=E4tsklausel begr=FC=DFen.
Hiermit scheint das BMJ anzudeuten, dass die vom EP vorgeschlagene
Version von Art 6a nicht TRIPs-konform sei. Es w=E4re nun interessant,
zu erfahren, welche Variante dieser Formel laut Meinung des BMJ ggf
TRIPs-konform sein k=F6nnte.
Insgesamt gesehen wird die Richtlinie in der Ratsfassung die heute
g=FCltige Rechtslage allerdings nicht wesentlich =E4ndern=20
Das BMJ geht hier von einer Verabschiedung der Ratsfassung aus und
bef=FCrwortet diese. Es versucht nach wie vor, diese gesetzgeberische
Ma=DFnahme mit dem unwahrhaftigen[6] und belanglosen Argument des
"Status Quo" (Besitzstandswahrung) zu rechtfertigen.
und daher kaum Auswirkungen auf den Einsatz von
Open-Source-Projekten haben, die im =DCbrigen auch von der
Bundesregierung gef=F6rdert werden.
Projekte der freien und propriet=E4ren Software werden bereits heute von
der europ=E4ischen Patentjustiz gesch=E4digt. Wir haben das BMJ
des=F6fteren darauf aufmerksam zu machen versucht[7].
Niemand will dem BMJ unterstellen, dass es an einer Sch=E4digung von
Softwareentwicklern interessiert sei. Es nimmt sie lediglich Kauf.
Andere Interessen scheinen Vorrang zu genie=DFen. Welche Interessen das
sind und warum sie Vorrang genie=DFen, erkl=E4rt das BMJ leider auch
diesmal nicht.
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Zusatzinformationen
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[1] Zum Begriff "computer-implementierte Erfindungen" s.
Was ist eine computer-implementierte Erfindung?
http://swpat.ffii.org/papiere/eubsa-swpat0202/kinv/index.de.html=20
Man vergleiche dazu Art. 2a der Richtlinie des Parlaments vs
Rates
http://swpat.ffii.org/papiere/europarl0309/cons0401/tab/
Eine Umdefinition des Parlamentes, die daf=FCr gesorgt h=E4tte,
dass der Begriff mit der vom BMJ behaupteten Bedeutung
=FCbereinstimmt, hat der EU-Rat und mit ihm das BMJ abgelehnt.
[2] Irref=FChrende Wortspiele im Ratstext: wie dieser Text Software
unbegrenzt patentierbar macht und zugleich bisherige
Patentierbarkeitsausschl=FCsse in ihrem Wortlaut bekr=E4ftigt und
in ihrer Substanz aushebelt:
http://swpat.ffii.org/briefe/cons0406/text/index.de.html
http://swpat.ffii.org/jmaebe/cons.html
[3] Zur Praxis des Europ=E4ischen Patentamtes s.
http://webshop.ffii.org/
http://swpat.ffii.org/patents/
http://swpat.ffii.org/patents/txt/ep/last/
[4] 23 Fragen an den Rat, deutsche Fassung
http://wiki.ffii.org/LtrFfiiCons050308De
[5] s. Bundestagsanh=F6rung zur EU-Verfassung
http://wiki.ffii.org/Bundestag050316De
Das Softwarepatent-Fallbeispiel erscheint kaum geeignet, den
allerseits vorgetragenen Optimismus bez=FCglich der angeblich
parlamentsst=E4rkenden Wirkung der EU-Verfassung zu untermauern.
[6] Art 52 EP=DC: Auslegung und Revision
http://swpat.ffii.org/analyse/epue52/
Die Dokumentation zeigt, dass die derzeitige Rechtsprechung
des EPA den Auslegngsspielraum des Gesetzes verlassen hat
und dass ohne diesen Hintergrund das EU-Richtlinienprojekt
nicht zu verstehen ist.
S. auch die neue Studie von Maria Allessandra Rossi hierzu:
http://wiki.ffii.org/Rossi050310En
[7] Einige Beispiele f=FCr Sch=E4digungen freier/quelloffener
Software finden sich unter
http://swpat.ffii.org/patente/wirkungen/index.de.html
http://wiki.ffii.org/SwpikxraniDe
http://wiki.ffii.org/SwpikxraniEn
Das=20
Video-LAN-Projekt
http://swpat.ffii.org/patents/effects/videolan/=20
sieht sich derzeit wegen Drohungen mit einem EPA-Patent
kurz vor der Aufl=F6sung.
Der freiberufliche Entwickler Bernd Herd berichtete vor 1 Jahr auf
einem Parlamentarischem Abend des FFII anwesenden BMJ-Vertretern
dar=FCber, wie gleich 3 seiner Projekte (die in freie Software
m=FCnden sollten) durch Patente zum Abbruch gezwungen wurden.
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Kontakt
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Hartmut Pilch, M=FCnchen
phm at ffii org
tel. +49 (0)89 18979927
tel. +49 (0)174 7313590
Christian Cornelssen, Berlin
ccorn at ffii org
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=DCber den FFII -- http://www.ffii.org
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Der FFII ist ein in M=FCnchen eingetragener gemeinn=FCtziger Verein f=FCr
Volksbildung im Bereich der Datenverarbeitung. Der FFII unterst=FCtzt
die Entwicklung =F6ffentlicher Informationsg=FCter auf Grundlage des
Urheberrechts, freien Wettbewerbs und offener Standards. =DCber 500
Mitglieder, 1200 Firmen und 80000 Unterst=FCtzer haben den FFII mit
der Vertretung ihrer Interessen im Bereich der Gesetzgebung zu
Software-Eigentumsrechten beauftragt.
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Hartmut Pilch, FFII e.V. B=FCro M=FCnchen +498918979927 Br=FCssel +322739=
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Datenverarbeitung ist kein Gebiet der Technik http://swpat.ffii.org/
390.000 Stimmen 3000 Firmen gegen Logikpatente http://noepatents.org/
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