[ffii] "Offene Standards": Umdefinition am Mittwoch

PILCH Hartmut <[email protected]> Mon, 18 Jun 2007 16:26:21 +0200 (CEST)
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Am Mittwoch vormittag diskutiert der Ausschuss f=FCr Wirtschaft und Technol=
ogie
des Bundestages einen

    Antrag der Koalitionsfraktionen f=FCr Offene IT-Standards im Bundestag =

    http://eupat.ffii.org/07/06/bundestag13/bundestag_orig070613.de.pdf

=FCber den Heise letzte Woche berichtete:

    Koalition bringt Antrag f=FCr Offene IT-Standards in Bundestag ein      =

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/91096

Leider hat die Sache einen Haken: der Antrag definiert "Offene Standards"
derart weit, dass damit auch geb=FChrenpflichtige patentierte Standards gem=
eint
sein k=F6nnen, durch die etwa freie/quelloffene Software ausgeschlossen wir=
d.

Mit dieser Definition widerspricht der Koalitionsantrag der in der EU
etablierten Definition.

Gem=E4=DF Empfehlungen der Europ=E4ischen Kommission f=FCr den =F6ffentlich=
en
Beh=F6rdenverkehr

    European Interoperability Framework for panEuropean eGovernment Services
    http://europa.eu.int/idabc/en/document/3761

kann von einem "offenen Standard" nur gesprochen werden, wenn folgende
Bedingungen erf=FCllt sind:

    1. Der Standard wird von einer gemeinn=FCtzigen Organisation beschlossen
       und gepflegt und in einer offenen (konsens- oder
       mehrheitsbasierten) Weise entwickelt, die allen interessierten
       Parteien eine Einflussnahme erm=F6glicht.
    2. Der Standard ist ver=F6ffentlicht. Die Spezifikation ist entweder
       frei oder gegen eine genannte Schutzgeb=FChr verf=FCgbar und darf fr=
ei
       oder gegen Geb=FChr kopiert und weitergegeben werden.
    3. Soweit der Standard oder Teile davon gewerblichen Schutzrechten
       (Patenten) unterliegt, sind diese unwiderruflich geb=FChrenfrei
       nutzbar.
    4. Die Wiederverwendung des Standards unterliegt keinen
       Einschr=E4nkungen.

Der Antrag der Koalitionsfraktionen beinhaltet eine Umdefinition von "offen=
er
Standard", die der EU-Definition widerspricht und genau das tut, wof=FCr
Microsoft-Lobbyisten (wie z.B. BSA und CompTIA) seit Jahren mit Schwerpunkt
arbeiten:

     Standards sollen dann als "offen" betrachtet werden, wenn sie den
     Austausch zwischen verschiedenen Plattformen und Applikationen
     erm=F6glichen und ausreichend dokumentiert sind. Die Schnittstellen m=
=FCssen
     offengelegt, die technischen Spezifikationen auch umsetzbar sein, und
     ihre Nutzung muss zu fairen und diskriminierungsfreien Konditionen
     lizenziert sein.

Sinnvoll korrigieren k=F6nnte man den Abschnitt im Koalitionspapier etwa wie
folgt:

   ALT:

     ihre Nutzung muss zu fairen und diskriminierungsfreien Konditionen
     lizenziert sein

   NEU:

     ihre Nutzung muss f=FCr jedermann ohne Geb=FChren oder sonstige belast=
ende
     Lizenzbedingungen erlaubt sein

Mit "fair und diskriminierungsfrei"

    Reasonable And Non-Discriminatory (RAND)
    http://en.wikipedia.org/wiki/Reasonable_and_non-discriminatory

werden n=E4mlich =FCblicherweise Bedingungen bezeichnet, bei denen Benutzer=
 Geld
bezahlen oder sonstige Leistungen erbringen m=FCssen.  Der Gegenbegriff hie=
rzu
ist "royalty-free" (RF).

Beim W3C wurde k=FCrzlich schon einmal ein Versuch abgewehrt, "zu fairen und
diskriminierungsfreien Konditionen lizenzierte Standards" im Web hoff=E4hig=
 zu
machen.  =


	 http://www.w3.org/Consortium/Patent-Policy-20040205/
         http://news.com.com/2100-1001-965863.html

"Zu fairen und diskriminierungsfreien Konditionen lizenzierte Standards", w=
ie
die Koalitionsfraktionen sie bef=FCrworten, sind mit freier Software, wie s=
ie
der Bundestag f=FCr seine Server einsetzt, nicht vereinbar.  Letztlich sind=
 sie
also weder fair noch diskriminierungsfrei.

Der Bundestagsantrag verpflichtet die Regierung nicht wirklich zu irgend
etwas.  Er wird wahrscheinlich schnell in den Akten verschwinden, und danach
werden die Microsoft-treuen Lobby-Verb=E4nde die "Bundestags-Definition" von
"Offene Standards" zitieren, um ihren Feldzug zur Aussperrung von freier
Software aus dem =F6ffentlichen Bereich besser f=FChren zu k=F6nnen.  Dabei=
 erhalten
sie jetzt bizarrerweise, in Umkehrung der =FCblichen Regeln des "Spiels mit
Banden", Sch=FCtzenhilfe von nationalen Volksvertretern.  Was ihnen bei der
Europ=E4ischen Exekutive nicht gelang, wird nur =FCber die deutsche Legisla=
tive
versucht.  Bisherigen Versuche von FFII-Seite, die Koalitionsabgeordneten zu
warnen, waren nicht von erkennbaren Erfolgen gekr=F6nt.  Aber vielleicht is=
t es
ja noch nicht zu sp=E4t, mit den Abgeordneten des =


    Ausschusses f=FCr Wirtschaft und Technologie
    http://webarchiv.bundestag.de/archive/2006/0606/ausschuesse/a09/index.h=
tml

in Kontakt zu treten.

--
 Hartmut Pilch					=

 Vorsitzender FFII Deutschland				http://www.ffii.de/

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