[ffii] Amazons Geschenkbestellungspatent wird zum Wiedergänger

[email protected] Wed, 11 Nov 2009 22:56:04 +0100 (CET)
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Pressemitteilung - [Europa / Wirtschaft / Innovation]

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Amazons Geschenkbestellungspatent wird zum Wiederg=E4nger
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M=FCnchen, den 11. November 2009 -- Amazons Verz=F6gerungstaktik war in
der Berufungsverhandlung gegen den Einspruch des F=F6rdervereins f=FCr
eine freie informationelle Infrastruktur (FFII) zum One-Click
Geschenkbestellungspatent erfolgreich: Das Europ=E4ische Patentamt (EPA)
spielt mit und verweist den Fall zur=FCck an die Erstinstanz. Amazon
kann somit weiterhin Monopolanspr=FCche auf online Geschenk-Bestellung
geltend machen.

Die Technische Beschwerdekammer beim Europ=E4ischen Patentamt hatte
heute =FCber Amazons 'Patent auf Geschenkbestellung' EP0927945, den
europ=E4ischen Zwilling von Amazons ber=FCchtigtem One-Click US-Patent zu
entscheiden.

Im Jahre 2007 wurde das Patent auf Betreiben des FFII und weiterer
Beschwerdef=FChrer durch die Einspruchsabteilung des EPA aufgehoben.
Gegen die Aufhebung hatte Amazon Berufung eingelegt. Am heutigen
11. November - p=FCnktlich zum Karnevalsanfang - wurde die Entscheidung
der Einspruchsabteilung aufgehoben. Das Patent, das in seinen
Anspr=FCchen Elemente wie einen Online-Einkaufswagen, die Suche nach
Adressdaten im Internet und die Nachfrage via Email nennt, bleibt
damit in Kraft.

In der Verhandlung fand ein klassischer 'Deal' statt: Der
Amazon-Anwalt, der sich zuvor beschwert hatte, dass es "bisher
un=FCblich gewesen sei, dass das Patentamt Patente so ganz einfach und
g=E4nzlich ohne Reue und Scham wieder aufhebe", zog alle Antr=E4ge bis auf
einen zur=FCck. Der verbliebene Antrag war bisher aufgrund von
Formm=E4ngeln als unzul=E4ssig erachtet worden. Die Beschwerdekammer aber
teilte diese Bedenken nicht. Mit diesem Trick konnte sie die Sache zur
neuerlichen Pr=FCfung an die erste Instanz zur=FCckverweisen und die
Entscheidung der Einspruchsabteilung aufheben.

Das Verfahren um Amazons Geschenkbestellungs-Software zieht sich bereits
=FCber 11 Jahre hin. Da der Fall nunmehr an die Unterinstanz zur
neuerlichen Befassung zur=FCck geht, ist kein Ende absehbar. Der Fall ist
keineswegs eine Ausnahme: Von der Anmeldung bis zur endg=FCltigen
Aufhebung von Monsantos Soja-Patent EP301749 dauerte es insgesamt 18
Jahre - die maximale 'Lebensdauer' eines g=FCltigen Patents betr=E4gt 20
Jahre. W=E4hrend dieser Zeit bleibt das mit dem Patent erteilte Monopol
voll in Kraft, und konnte im Fall Monsanto genutzt werden, um ein
umfangreiches Portfolio von 152 =E4hnlichen Patenten aufzubauen.

Nach eigenen Angaben sind beim EPA alleine im Vorjahr 9520
Patentantr=E4ge aus dem Bereich Datenverarbeitung eingelangt. Gegen=FCber
2007 bedeutet dies einen weiteren Anstieg von 4,9%. Dabei r=E4umt das
Amt selbst ein, dass es inzwischen kaum noch Technologiefelder gebe,
in denen Softwarepatente (in der Diktion des Patentamts als
'computer-implementierte Erfindungen' bezeichnet) keine Rolle
spielten. Die Dunkelziffer d=FCrfte somit wesentlich gr=F6=DFer sein als
aus den patentamtlichen Statistiken hervorgeht.

In der Sache verwahrte sich die Beschwerdekammer dagegen, den
materiellen Ausschluss von Patenten auf Software zu diskutieren. Da
die beanspruchten Abl=E4ufe auf einem Computer stattfinden k=F6nnten,
seien sie keine Software als solche, sondern grunds=E4tzlich technisch
und damit einer Patentierbarkeit zug=E4nglich. Die Einspruchsabteilung
habe zwar zurecht eingewandt, dass es an Erfindungsh=F6he mangele, weil
nur eine Gesch=E4ftsmethode auf einem Computer ausgef=FChrt werde. Es
werde nichts erfunden, sondern lediglich programmiert. Konsequenzen
hatten diese =DCberlegungen aber nicht.

Georg Jakob, der den FFII in dem Verfahren vertrat, kommentiert: "Mit
der g=E4ngigen Praxis, Software erst einmal zu patentieren und sp=E4ter,
falls sich trotz der damit verbundenen M=FChen und Kosten einmal jemand
beschwert und Einspruch erhebt, jahrelang hin und her zu pr=FCfen,
werden nur Ressourcen verschwendet sowie Rechtsunsicherheiten
geschaffen.  Die Fakten m=FCssten zu einer Ablehnung in einem viel
fr=FCheren Stadium f=FChren, denn sie zeigen, dass es sich hier schlicht
und einfach um Software geht - und die ist nach dem Europ=E4ischen
Paten=FCbereinkommen (EP=DC) kein patentf=E4higer Gegenstand."

Jakob schlie=DFt: "Es geht hier nicht zuletzt darum, wie weit man
zul=E4sst, dass ein Amt den Willen des Gesetzgebers entstellt. Dieser
Wille ist wiederholt klar zum Ausdruck gebracht worden, etwa durch die
Weigerung der Diplomatischen Konferenz zum EP=DC im Jahr 2000, das
Verbot der Softwarepatentierung zu streichen, sowie durch die
Ablehnung der Softwarepatent-Richtlinie 2005 im Europ=E4ischen
Parlament. Wenn die Patentlobby das nicht akzeptieren will, dann muss
der Gesetzgeber noch unmissverst=E4ndlicher werden und zu einer
materiellen Patentrechtsreform schreiten, die mit Missbrauch ein f=FCr
alle mal aufr=E4umt."

Der Pr=E4sident des FFII, Benjamin Henrion fordert eine wirksame
Kontrolle des Patentamts: "Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass es
einfach nicht funktioniert, dem Patentsystem die Kontrolle =FCber sich
selbst zu =FCberlassen. Zu glauben, das Patentamt w=E4re in der Lage
zwischen der Rolle als Dienstleister an seinen Kunden, den
Patentinhabern, und der einer objektiven Kontrollinstanz nach Bedarf
zu wechseln, ist einfach illusorisch. Das EPA muss unter eine echte
richterlichen Kontrolle und zwar durch unabh=E4ngige Gerichte. In den
Vereinigten Staaten kontrolliert der Supreme Court das Patentamt in
letzter Instanz, in Europa k=F6nnte das der EuGH =FCbernehmen. Jede Art
von `Spezialgericht' aber w=FCrde die gegenw=E4rtigen inzestu=F6sen
Tendenzen nur noch verst=E4rken."


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Hintergrund und weitere Informationen:
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* Geschenkbestellungspatent EP0927945 (engl.):
http://v3.espacenet.com/textclam?DB=3DEPODOC&IDX=3DEP0927945&CY=3Dep&QPN=3D=
EP0927945

* Verbot der Patentierung von Programmen f=FCr Datenverarbeitungsanlagen:
http://www.epo.org/patents/law/legal-texts/html/epc/2000/d/ar52.html

* Verfahren zu Amazons Geschenkbestellungspatent:
https://www.ffii.de/wiki/EinspruchGeschenkPatent

* Presseerkl=E4rung von Greenpeace zum Monsanto-Soja-Patent:
http://www.greenpeace.de/themen/gentechnik/nachrichten/artikel/bleibt_gen_s=
oja_monsanto_soja/

* No Patents on Seeds zum Monsanto-Soja-Patent (engl.):
http://www.no-patents-on-seeds.org/index.php?option=3Dcom_content&task=3Dvi=
ew&id=3D23&Itemid=3D20

* Die Diplomatische Konferenz zum EP=DC im Jahr 2000:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/4/4308/1.html

* Petition des FFII f=FCr eine nachhaltige Patentreform in Europa:
http://stopsoftwarepatents.eu/

* Dauerhafter Link zu dieser Pressemitteilung:
https://www.ffii.de/wiki/PmAmazonOneClick091111De


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Kontakt:
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Georg Jakob
gjakob at ffii.org
(Deutsch/Englisch/Italienisch)

FFII e.V.
Gesch=E4ftsstelle M=FCnchen
Blutenburgstrasse 17
80636 M=FCnchen
Telefon: +49-30-41722597
Fax Service: +49-721-509663769
Email: muenchen-help at ffii.org
https://www.ffii.de


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=DCber den FFII
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Der FFII ist ein in mehreren europ=E4ischen L=E4ndern eingetragener
gemeinn=FCtziger Verein, der die Entwicklung =F6ffentlicher
Informationsg=FCter auf Grundlage des Urheberrechts, freien Wettbewerbs
und offener Standards unterst=FCtzt. =DCber 1000 Mitglieder, 3.500
Unternehmen und 100.000 Unterst=FCtzer haben den FFII beauftragt, ihre
Interessen bez=FCglich Eigentumsrechten im Bereich der Datenverarbeitung
zu vertreten.



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