Re: Die Politik mit der Angst (IP-Logging)
Alvar Freude <[email protected]> Sun, 04 Nov 2007 02:47:15 +0100
| Newsgroups | gmane.org.fitug.debate |
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| Message-ID | <[email protected]> |
-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE----- Hash: SHA1 Hallo Werner, - -- "W. Hülsmann - FIfF e.V." <[email protected]> wrote: > Richtig, darüber wurde vor dem Landgericht nicht mehr gesprochen. Das > Amtsgericht hat sehr gut begründet, warum IP-Adressen - auch > dynamische - personenbezogene Daten sind. Da haben wir es ja wieder: das Urteil des Amtsgerichts, das offensichtlich grob fehlerhaft ist, wird als Referenz hergenommen. Man könnte natürlich vermuten, dass das AG sich im Urteil nur vertippt hat und das gar nicht so gemeint sei. Aber das unterstelle ich selbst einem Amtsgericht nicht. Und ob die Ausführungen des Amtsgerichts nun eigene Ausführungen oder eine Wiederholung aus den Schriftsätzen des Klägers ist, ist aus dem Urteil nicht ersichtlich. Bei der sonstigen Qualität des Urteils wäre eine solche Wiederholung durchaus zu vermuten. Nichtsdestotrotz zeigt das Verfahren doch, welche Spielchen der Kläger hier treibt. So hat er behauptet, dass es möglich sei, dass das BMJ "Rückschlüsse auf seine politische Meinung, Krankheiten, Religion, Gewerkschaftszugehörigkeit usw." ableiten könne. Das ist eine dreiste Lüge sondergleichen -- dass aber so mancher Jurist das nicht versteht und hinterfragt, dass ist für mich kein Wunder. 1. Weiß das BMJ nicht, welche Seiten der Kläger gelesen hat. 2. Ist daraus in keinster Weise ein Rückschluß auf seine "Meinung, Krankheiten, Religion, Gewerkschaftszugehörigkeit usw." möglich. Wie man aber hier mal wieder sieht: Dreistigkeit gepaart mit Lügen siegt. > Das AG hat es sehr wohl dargelegt. Das AG hat auch ein krasses und offensichtliches Fehlurteil gefällt; und um das zu sehen ist es ganz egal, ob man nun das IP-Logging für gut oder schlecht (oh, pardon: für rechtmäßig oder nicht) hält. Daher erübrigt sich jedwedes weitere Lob dieses Urteils -- außer man will Täuschen und Tricksen. >> Es hat auch nicht gesagt, ob es eine >> Rechtsgrundlage für deren Speicherung gibt oder nicht. > > Im konkreten Fall gab es offensichtlich keine Rechtsgrundlage, sonst > hätte es der Forderung des Klägers kaum stattgeben können. Das Gericht *musste* der Forderung des Klägers stattgeben, da die Beklagte darauf schon freiwillig eingewilligt hat. Das habe ich aber auch schon mehrfach -- mit Zitaten aus dem Urteil -- genau dargelegt und erläutert. Ciao Alvar - -- ** Alvar C.H. Freude, http://alvar.a-blast.org/ ** http://www.assoziations-blaster.de/ ** http://www.wen-waehlen.de/ ** http://odem.org/ -----BEGIN PGP SIGNATURE----- Version: GnuPG v1.4.7 (Darwin) iD8DBQFHLSSjOndlH63J86wRApOSAJ9kiq9fGZV3CIwu8n6jyDfBSLmp1QCfcvOD BrPSMKkAb/EwJHbDnj2qrhw= =+1RO -----END PGP SIGNATURE----- _______________________________________________ Debate mailing list [email protected] http://lists.fitug.de:8080/mailman/listinfo/debate