Re: IP-Veröffentlichung im Email-Header no twendig?
Mario Dueck <[email protected]> Thu, 08 Nov 2007 11:06:40 +0100
| Newsgroups | gmane.org.fitug.debate |
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| Message-ID | <[email protected]> |
Peter Ross schrieb: >> Ich sehe ja auch, dass die Information IP-Adresse/Zeitstempel ein >> effektives Instrument bei der Fehlersuche ist, aber muss sie wirklich >> veröffentlicht werden? >> > > Entschuldigung, ich bin an dieser Stelle etwas verwirrt. Ich glaube, > keiner will Logddateien veröffentlichen. > > Der Zeitpunkt eiuner e-Mail ist für ein Archiv sicher wichtig, um die > Aussage in einen "geschichtlichen" Kontext zu stellen. > > Das ist bei einer öffentlichen Mailingliste völlig in Ordnung. Dazu reichen die Informationen, die ich im Header absende Emailadresse, Zeit) aber völlig aus. Ich meine nicht die Veröffentlichung von Logdateien, sondern: > Ach so, jetzt dämmert's mir - Du siehst den "Received from x at .. by y" > als Veröffentlichung an? > > Nein, das ist "Debuginformation" und muß mit der Mail "mitreisen". Anders > ist sie technisch wertlos.. > > Oder habe ich Dich mißverstanden? > > Genau diese Zusatzinformation meine ich. Sie ist wertvoll, viele wollen genau diese Information haben: wer hatte zu welchem Zeitpunkt welche IP-Adresse. Darüber lassen sich Daten hervorragend verknüpfen. Früher hatten wir auch die Routing-Informationen im PATH, das waren aber immer nur die beteiligten Systeme. Alles was nach dem ersten Eintrag kommt, sehe ich datenschutzrechtlich auch nicht als bedenklich an. Es gibt bei den routenden Systemen schließlich keinen persönlich Betroffenen, der durch diese Information in seinen Persönlichkeitsrechten eingeschränkt wird (der admin-c muss das aufgrund seiner außenwirksamen Stellung innerhalb des Unternehmens hinnehmen, und er ist ja auch nicht wirklich persönlich betroffen). Der erste Eintrag in den received-Zeilen mag zur Fehlerbeseitigung im Einzelfall notwendig sein, dazu könnte man ihn auch beim Emailprovider erfragen. Also erheben und begrenzte Zeit speichern darf er ihn aus meiner Sicht - er *muss* ihn *nicht* weitergeben, er *darf* es schlicht nicht. Aber auch der Mailinglisten-Betreiber erhebt und gibt weiter. Auch hier läßt sich ein Erheben vielleicht noch vertreten, das Weiterleiten aber nicht mehr: Erst hier bekommt der Eintrag durch die Veröffentlichung besondere Relevanz. Es ist vielleicht mühsam, man muss die Vorgänge zerlegen und genau anschauen. Aber es lohnt sich für Unternehmen auf Dauer und: es braucht Anlässe wie das Berliner Urteil, die einen dazu bringen, sich mit eingefahrenen Praktiken neu zu beschäftigen. Gruß, Mario _______________________________________________ Debate mailing list [email protected] http://lists.fitug.de:8080/mailman/listinfo/debate