Re: IP-Veröffentlichung im Email-Header not wendig?
Mario Dueck <[email protected]> Thu, 08 Nov 2007 10:42:55 +0100
| Newsgroups | gmane.org.fitug.debate |
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| Message-ID | <[email protected]> |
Lutz Donnerhacke schrieb: > * Mario Dück wrote: > >> 1. sind die Daten personenbezogen oder personenbeziehbar? >> > > Als Teil meiner gestrigen Rede auf der Demo gegen Vorratsdatenspeicherung > habe ich gefragt, ob ein Fahrrad ein personenbezogenes Datum ist. Meine > Antwort konnte nur lauten: "Ja, solange die Chance besteht, daß der > Verkäufer mich wiedererkennt." > > Ja, ich stimme Dir zu. Die Definition des Begriffs personenbezogene Daten (im Par. 3 BDSG) ist sehr weit gefasst. Das geht auf die Erkenntnis des BVerfG zurück, dass es unter den Umständen der modernen Datenverarbeitung (1983!!) kein belangloses Datum mehr gibt. Also sag ich - nicht dem Fahrradhändler - aber dem Admin: mach den Personenbezug weg wo es geht - Anonymisierung nach Nutzungsende. Begrenze die Speicherung zeitlich - zumindest durch logrotate. Sogar Überwachungskameras lassen sich datenschutzgerecht einsetzen, wenn man den ihren Schwenkbereich und den Ausschnitt begrenzt. Muss ja nicht jeder von der Museums-Securitate sehen, was Herr und Frau Merkel in ihrem Wohnzimmer fALT-008merkeln, oder? Und das soll bei Email nicht möglich sein? > Ohne Speicherung keine Spambekämpfung und kein Wurmschutz. > > Wichtige Funktionen, für die mir eine Rechtsgrundlage z.B. im Par. 9 BDSG oder vergleichbar im TMG sinnvoll erschiene. Dort wäre sie systematisch IMHO am besten aufgehoben, weil wir dort ja schon die Speicherung zu Datenschutzkontrollzwecken haben und diese Daten der besonderen Zweckbindung nach § 31 unterliegen. >> Genausogut könnte man den Mailinglisten-Betreiber fragen, wieso er das >> speichert und weiterleitet, d.h. damit auch öffentlich macht!? Ist das >> wirklich technisch notwendig? >> > > Brauchst Du alle Buchstaben des Alphabets? Immer? > > Die Benutzung des Alphabets ist eben nicht erlaubnisbedürftig, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten dagegen schon. Es muss sich dringend was ändern in der Informatiker-Ausbildung: der Verbotsgrundsatz scheint mir zu wenig bekannt. Bissel was beim Design wegnehmen, dafür etwas mehr Datenschutzrecht - meine Meinung. Gruß, Mario _______________________________________________ Debate mailing list [email protected] http://lists.fitug.de:8080/mailman/listinfo/debate