Re: Die Politik mit der Angst (IP-Logging)

Alvar Freude <[email protected]> Wed, 14 Nov 2007 01:39:53 +0100
Newsgroups gmane.org.fitug.debate
Message-ID <[email protected]>
Hallo Martin,

Verzeihung, hat etwas gedauert -- dafür ist es auch ausführlich 
geworden:

-- Martin Uecker <[email protected]> wrote:

>> Viel interessanter ist doch, welcher konkreter Schaden in den
>> jeweiligen  Fällen auftreten kann und die dann gegeneinander
>> abzuwägen.
>
> Siehe z.B. Holger Voss.

ja, das wird gerne als Beispiel angeführt. Aber auch hier ist das 
Verhalten der Ermittlungsbehörden was die IP-Protokollierung angeht (und 
nur da) vollkommen korrekt:

Wir haben einen Täter (Holger Voss) und eine Tat. Er hat -- nach Lesart 
der ermittelnden Beamten -- eine Straftat begangen und wurde daher 
angeklagt. Und freigesprochen, weil es offensichtlich gar keine Straftat 
war.

Es war ganz normale, alltägliche Polizeiarbeit: da wurde ein 
Äußerungsdelikt begangen, Polizei erfragt beim Websitebetreiber die IP 
de Täters, danach erfragt sie beim Provider den Anschlußinhaber und 
ermittelt den Täter.

Wo ist hier ein Schaden für einen Unbeteiligten? Es gibt keinen 
Unbeteiligten. Das hört sich hart an für Holger Voss, aber es ist -- 
solange man annimmt dass sein Text eine Straftat darstellt -- ein 
vollkommen legitimes Verhalten. Dass die Ermittler sofort hätten 
erkennen müssen, dass es sich bei dem Text nicht um eine Straftat 
handelt, das ist ein anderer Punkt.
Und letztendlich gibt es dafür die Gerichte.

Wir (=die Gesellschaft) kann doch nicht sagen: wir verzichten auf die 
Gerichte und die Ermittlung des Täters, da es ja vorkommen kann, dass 
ein Freispruch stattfindet. Das hat mit Rechtsstaat nichts zu tun sondern 
wäre ein (erster, kleiner) Schritt in eine Willkürherrschaft oder zur 
Anarchie. Wie gesagt: ein kleiner Schritt, aber immerhin.


Was ist an dem Vorgehen falsch? Warum soll eine Ermittlung eines Täters 
schon am Anfang scheitern und nicht ein Gericht entscheiden? So hart das 
für einen Betroffenen ist: das ist ein korrektes Vorgehen.

Soll auf eine wichtige und sinnvolle Ermittlungsmethode zur Aufdeckung 
von Online-Straftaten verzichtet werden?


> Der Schaden ist aber letztlich noch weitaus größter nur leider
> nicht so konkret: Man könnte plötzlich Angst haben in seinem Forum
> seine Meinung zu sagen oder man hat Angst sich zu informieren.

Dies ist ein wichtiger Punkt, gegen diese Ängste muss auf jeden Fall 
vorgebeugt werden und das BVerfG ist ja auch insbesondere seiner 
bekannten Entscheidung zur Volkszählung darauf eingegangen.

Die wichtige Frage ist doch aber: ist die Angst berechtigt? Ist sie 
realistisch? Ich behaupte: nein. Natürlich gibt es immer wieder 
besonders paranoide Menschen (und ein bißchen Paranoia ist ja auch nicht 
schlecht), die sich von allem und jedem verfolgt fühlen. Aber nur weil 
einige Menschen eine Regelung falsch interpretieren ist sie noch lange 
nicht böse.


Oder anders gesagt:
Beleidigung, Rufmord und so weiter sind aus gutem Grund Straftaten. Man 
kann sich immer darüber streiten, ab welchem Punkt es strafbar sein 
sollte, aber dass es Straftaten sind, darüber besteht doch ein breiter 
Konsens. Und das hat auch explizit etwas mit Abschreckung zu tun.
Jetzt können sich manche Menschen eingeschränkt fühlen und Angst 
haben, ihre Meinung zu äußern. Soll Beleidigung, Rufmord etc. deswegen 
nun nicht mehr strafbar sein, nur weil manche Menschen die gesetzlichen 
Regelungen falsch auslegen und/oder Angst haben?


> Nicht zu Unrecht, man vergleiche zum Beispiel die Geschichte vom BKA,
> die versucht haben jeden zu identifizieren, der sich auf ihrer Website
> über die "Millitante Gruppe" informieren wollte.

Da haben wir wiederum eine ganz andere Situation, die BKA-Sache ist ein 
ganz anderer Fall:

Zum einen wäre das gleiche auch bei untersagter IP-Protokollierung
möglich gewesen. Eine entsprechende Anordnung ist leicht zu besorgen,
ein Einschalten der Protokollierung und wenns sein muss die
Echtzeitabfrage beim Access-Provider auch. Ein Verbot von
IP-Protokollierung wäre also keinerlei Schutz vor einem solchen
Unsinn, weder rechtlich noch technisch.
Zur Not würde eben eine entprechende TKÜ angeordnet.

Aber:
Meines Erachtens dürfte es sich in diesem Fall -- auch mit 
Vorratsdatenspeicherung -- um eine illegale Rasterfahndung handeln. Aber 
das ist ein anderer Punkt.


Ganz klar: was das BKA da gemacht hat ist einfach nur dämlich. Wenn
selbst der 100%ig gesetzestreue Bürger, der den Ermittlungsbehörden
nach deren Aufruf bei der Ermittlung helfen will, in Verdacht kommt,
dann ist das nicht nur peinlich sondern kontraproduktiv. Das wäre
genauso, als ob jeder der sich ein Fahndungsplakat oder Aktenzeichen
XY ungelöst anschaut als Verdächtiger geführt wird. Das ist einfach
nur lächerlich, dumm, peinlich. Der Staat bzw. die Polizei kann doch
schon aus eigenem Interesse nicht jeden, der sich für einen solchen
Fall interessiert, helfen oder darüber berichten will als
Verdächtigen behandeln.

Das sagt doch schon der gesunde Menschenverstand -- aber scheinbar
setzt der manchmal auch im BKA aus.


> Ich halte diese indirekten und leider nicht immer konkret
> festzumachenden Nebenwirkungen auf das Verhalten der Menschen für
> extrem gefährlich.

Tatsächlich ist das sehr gefährlich, ja. In meiner BBA-Laudatio 2006 
habe ich das ja auch thematisiert.
Hier setzt aber auch meine Kritik an manchen Menschen vom AK 
Vorratsdatenspeicherung an: Da wird deutlich übertrieben und schon bei 
der IP-Speicherung auf einem Webserver behauptet, der Webserver-Betreiber 
könnte intimste Details über eine konkrete Person herausfinden. Das ist 
falsch.

Siehe auch <http://www.fitug.de/debate/0710/msg00103.html>


Die Aufzeichnung sämtlicher Kommunikationsvorgänge halte ich für 
gefährlich, zumal das halb-zentral geschieht.
Aber eine Protokollierung von IPs auf einem Webserver ist nicht 
gefährlich: Es ist NICHT möglich, dass der Staat oder jemand anderes 
herausfindet, was ein Mensch den ganzen Tag im Internet treibt und welche 
Websites er sich anschaut. Das wäre mit einer Überwachungsanordnung 
möglich, aber das ist ein anderes Thema.


> Auf einen wirklich stichhaltiges Argument warum man bei einen
> Webserver unbedingt die IP-Adresse für jeden Zugriff speichern
> müßte, bin ich immer noch sehr gespannt.

Selbstverständlich kann man das nicht verallgemeinern, und ich spreche 
mich auch keineswegs für eine Pflicht aus.

Aber ich kann einige Beispiele nennen, bei denen das mehr als hilfreich 
ist.

Zum Beispiel bei der Strafverfolgung:
So haben vor ein paar Wochen zwei Menschen im Assoziations-Blaster -- 
http://www.assoziations-blaster.de/ -- eindeutig konderpornographische 
Texte gepostet. In zwei von drei relevanten Texten wurde der Mißbrauch 
von Kindern durch den Autor beschrieben.
Ich habe Strafanzeige gestellt und anhand der IPs konnten die 
Anschlußinhaber ermittelt werden. Der ermittelnde Beamte sagte dann 
noch, dass bei den anstehenden Hausdurchsuchungen in der Regel genügend 
einschlägiges Material gefunden wird.

Da mag man nun einwenden: ist ja alles nicht so schlimm, vielleicht waren 
es nur Phantasien. Möglich. Aber das habe nicht ich zu entscheiden, 
sondern ein Gericht. Es handelt sich hier eindeutig um Täter.
Ich bin sehr für die freie Meinungsäußerung, aber manches ist dann zu 
viel -- vor allem wenn es permanent vorkommt. Und: Ich muss mich nicht 
auch noch in jedem Extremfall quasi als Richter aufspielen. Und 
riskieren, dass die Typen dauernd solchen Mist in den Blaster schreiben.


Ein anderer Fall:
Ein anderer Nutzer hat im Blaster einen Amoklauf angekündigt. Ein 
weiterer Nutzer hat das gemerkt und die Polizei informiert. Die fragen 
bei mir nach der IP und beim Provider nach dem Anschlußinhaber, einen 
Tag später wollte der Mensch vom LKA, der den Rechner in der 
Zwischenzeit auf dem Tisch stehen hatte, noch ein paar Details, damit er 
weiß wonach er suchen kann. Ist es richtig oder falsch, wenn dieser 
Täter nach einer konkreten Tat ermittelt werden kann?
Ohne die IP wäre es schlicht unmöglich. Der Assoziations-Blaster hat 
keine Zwangs-Registrierung, ich habe keinerlei weitere Informationen 
über den Nutzer. Es würde also keine Chance bestehen, den Täter zu 
erwischen -- man könnte nur hoffen, dass der angekündigte Amoklauf 
nicht stattfindet.

Ähnliches hatte ich auch schon mit einem angekündigten Selbstmord.


Und eine weitere Sache:
Im (leider vor sich in gammelnden ) Forum von ODEM.org haben sich zwei 
Nutzer gegenseitig beleidigt; ich habe die Beiträge von beiden zeitnah 
gelöscht -- dank immer wieder ähnlicher IP waren die auch halbwegs 
leicht herauszufinden. Einer der beiden Streithähne ruft dann zum Mord 
an mich auf, mit dem Hinweis "macht es blutig!". Es war ein eindeutiger, 
klarer Mordaufruf. Mehrfach gepostet, immer mit Name und Anschrift.

Nun war aufgrund der Formulierung mehr oder minder klar, welcher der 
beiden Streithähne das geschrieben hat. Ich habe dann -- mit Angabe der 
IP -- Strafanzeige gestellt. Dummerweise war es eine Arcor-IP, und Arcor 
speichert derzeit nicht mehr.
Was nun?
In dem Falle denke ich, dass das eingestellt wird, es gab genug andere 
Sachen wegen deren gegen den Typ vorgegangen wird, wie ich nachträglich 
erfahren habe.

Aber wenn wir uns nun vorstellen, dass anhand des vom Nutzer angegebenen 
Autor-Namens und dem Schreibstil auf eine Person als Täter geschlossen 
wird, aber es gibt keine IP. Dann gibt es eine Hausdurchsuchung und 
Beschlagnahme -- und es stellt sich heraus, dass es doch jemand anderes 
war um dem vermeintlichen Täter zu schaden. Tja, weil *nicht* geloggt 
wurde, hat dann ein Unschuldiger sehr viel Ärger bekommen ...


Es gibt natürlich viele weitere Beispiele aus dem Bereich der 
Strafverfolgung. Betrügereien bei E-Commerce-Kram zum Beispiel: 
Massenweise Bestellung auf den Namen eines anderen, um diesem zu schaden.


Jetzt mag man einwenden: "aber wenn der Täter einen 
Anonymisierungsdienst nutzt!" Ja, richtig: wenn! Passiert aber selten. 
Denn wer so schlau ist, macht wohl keine solchen Sachen ;-)

Und man mag einwenden: dann wird nicht jede Straftat verfolgt, was solls. 
Aber wenn der angekündigte Amoklauf tatsächlich stattfindet, wer will 
dafür den Kopf hinhalten?


Einige andere Beispiele abseits des Strafrechts.
Nehmen wir mal die Wikipedia. Da wird bei nicht registrierten Nutzern 
nicht nur die IP gespeichert, sondern auch für jeden öffentlich 
angezeigt. Nach Lesart mancher Menschen beim AK Vorrat ist das streng 
illegal.
Aber genau damit und nur dadurch war es möglich, Manipulationen und 
Veränderungen an Artikeln einzelnen Organisationen zuzuordnen. 
Wohlgemerkt: Organisationen wie Firmen, Parteien und so weiter, nicht 
Einzelpersonen. Es konnte dann immer auf den anonymen Praktikanten 
geschoben werden. ;-)
Soll die Wikipedia nun darauf verzichten, zurückverfolgen zu können aus 
welchem Netz welche Änderung kam?
Eine Zwangs-Registrierung wäre viel bedenklicher, wenn man  die 
Privatspäre der Autoren betrachtet.

BTW: Wenn wir die Ansicht einiger aus dem AK Vorrat nehmen, dann 
bräuchten wir eine Sperrungsverfügung gegen die Wikipedia, da sie sich 
ja nicht an deutsches Recht hält ... ;-)


Und noch ein Beispiel vom Assoziations-Blaster:
Es kommt vor, dass manche Menschen auf verschiedenste Art und Weise 
Sabotage betreiben, sich Bewertungspunkte erschleichen und so weiter. In 
einem solchen Fall kann ich anhand der IP schauen, welche Texte, 
Bewertungen und so weiter vom vermutlich gleichen Nutzer kamen und 
Gegenmaßnamen ergreifen, im Exremfall die Texte löschen oder 
Bewertungen rückgängig machen. Und ich kann schauen, ob die 
Bewertungen, die regelmäßig massenweise zu ominösen Texten kommen, aus 
dem gleichen IP-Block kommen, um entsprechende Gegenmaßnahmen zu 
ergreifen.

Allgemein: Ich kann im Einzelfall -- ohne die Identität des Nutzers zu 
kennen -- Maßnahmen ergreifen. Ich brauche das dauernd. Und kenne nie 
die Identität der Nutzer.
Ohne die IP müsste ich eine Zwangsregistrierung einführen, was einen 
eindeutig höheren Eingriff in die Privatsphäre bedeuten würde, da mir 
dann i.d.R. eine E-Mail-Adresse bekannt ist. Das bräuchte ich dann nur 
noch (automatisiert!) mit den Nutzungsdaten zu verknüpfen, schon hätte 
ich ...


Manche Dienste, die Session IDs vergeben, speichern zum Schutz vor dem 
Kapern der Sitzung durch Dritte in der Session die IP und vergleichen 
diese (oder einen Teil) mit der aktuellen. Auch dafür muss die IP (in 
den Sessiondaten) gespeichert werden.


Aber auch der hundsgewöhnliche Website-Betreiber, der (vollkommen 
anonyme!) Nutzungsstatistiken erstellen will, braucht die IP-Adresse. Zum 
Beispiel für die Zuordnung, aus welchem Land ein Nutzer kam oder für 
die Zuordnung von Seitenimpressionen zu Besuchern. Da HTTP ein 
statusloses Protokoll ist, ist das anders gar nicht herausfindbar (und 
auch mit nur ungefähr möglich), wenn man keine weiteren 
Identifizierungsdaten erhebt.

Nebenbei und zur Erinnerung:
Das Finanzministerium verwendet Google-Analytics, sprich: Google erhält 
die gesamten Nutzungsdaten der Besucher der Website des 
Bundesfinanzministeriums. Das halte ich tatsächlich für einen Skandal.


Was könnte man sonst tun?
Aus der IP eine Prüfsumme berechnen und mit der arbeiten. Aber wenn man 
eine IP als personenbezogenes Datum ansieht, dann ist eine Prüfsumme das 
auch, denn das ist reversibel. Es gibt ja nur 4 Milliarden, in der Praxis 
sogar deutlich weniger.

Eine zufällige oder aufeinanderfolgende nicht rückverfolgbare ID 
vergeben? Dann geht der IP-Block verloren, man kann für die Statistik 
also nicht das Herkunftsland auswerten. Und beim Blaster könnte ich 
viele nicht erwünschte Gebrauchsfälle nicht mehr nachvollziehen.
Außerdem gibt es Provider wie AOL, bei denen ein Benutzer während der 
Sitzung mit mehreren verschiedenen (ähnlichen) IPs zugreift. Da würden 
dann schnell aus einem Nutzer ruck-zuck vier, fünf oder mehr.


Jetzt ist es natürlich so, dass all diese mehr oder minder sinnvollen 
Anwendungsfälle der Speicherung von IPs nicht ausreichen würden, wenn 
anhand der IP jeder hundsgewöhnliche Serverbetreiber tatsächlich 
heimlich personenbezogene Nutzungsprofile erstellen könnte. Oder wenn 
gar jemand (ob Staat oder privat) Websiteübergreifende Nutzungsprofile 
einzelner Personen anfertigen könnte. Dies ist aber keinesfalls der Fall.

Letztendlich ist die IP-Speicherungs-Diskussion nur eine 
Schatten-Diskussion. Es gibt, selbst wenn man das als böse ansehen mag, 
tatsächlich viel schlimmeres. Sehr viel schlimmeres. Angefangen bei den 
üblichen Webbugs, weiter bei den algegenwärtigen IVW-Tags und das ist 
bei der der Datensammel- und Verkaufs-Wut diverser Portale noch lange 
nicht zuende.


Ciao
  Alvar

-- 
** Alvar C.H. Freude, http://alvar.a-blast.org/
** http://www.assoziations-blaster.de/
** http://www.wen-waehlen.de/
** http://odem.org/
** heute mit <http://www.assoziations-blaster.de/info/heisefizierung.html>
** und <http://blog.assoziations-blaster.de/>
** ;-)

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