Re: Internes Dokument des BMI zu Internet-Sperren ...

Florian Weimer <[email protected]> Fri, 13 Mar 2009 22:26:50 +0100
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Message-ID <[email protected]>
* Thomas Stadler:

>> Das ist im wesentlichen eine Kostenentscheidung. Eine Beauskunftung
>> nach §113 TKG ist für den Staat einfach billiger als eine nach dem
>> aktuellen StPO-Äquivalent. Das Argument, daß der geschützte
>> Kommunikationsvorgang bereits anderweitig bekannt geworden sei, nur
>> eben noch nicht ein Teilnehmer, ist auch schwer von der Hand zu
>> weisen.

> Es geht um die Frage, ob der Schutzbereich des Art. 10 GG für diesen
> Fall eröffnet ist und insoweit ist die Argumentation des OVG Münster
> schlicht unterirdisch. Wenn das in Karlsruhe landet, dann wird das
> BVerfG das in der Luft zerreißen.

Klar, dann wird eben wieder nach StPO beauskunftet, ein Richter nickt
es ab, und der ISP bekommt mehr Geld. Am Eingriff an sich und seiner
Intensität ändert sich deswegen nichts.
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